Trotz schwieriger Themen mit erheblichen finanziellen Konsequenzen absolvierten die Delegierten der Kammerversammlung Schleswig-Holstein ihr Sommertreffen am Mittwoch im Rekordtempo. Rund zwei Stunden benötigten die 26 Teilnehmer für die Diskussion über die anstehende kräftige Erhöhung des Kammerbeitrags um gut 25 Prozent auf knapp 2000 Euro jährlich und die Absenkung des Rechnungszinses des Versorgungswerkes. Beschlüsse wurden nicht gefasst. Diese sollen auf der nächsten Kammerversammlung im Herbst fallen.
Derzeit zahlt jede Apotheke in Schleswig-Holstein als Kammerbeitrag einen Festbetrag von 1554 Euro pro Jahr. Das ist nach Kammerangaben der bundesweit niedrigste Beitrag. Damit kommt die Kammer des norddeutschen Bundeslandes aber nicht mehr aus. Allein an die Berliner ABDA-Zentrale muss die Kammer seit 2010 insgesamt 150.000 Euro mehr an Beitrag abführen.
Weil im gleichen Zeitraum aber knapp 60 Apotheken schlossen, sanken die Beitragseinnahmen zeitgleich um 90.000 Euro, rechnete Kammer-Geschäftsführer Frank Jaschkowski den Delegierten vor. Außerdem steigen die Ausgaben wegen der Ausgabe des neuen Heilberufeausweises um weitere 40.000 Euro: Ab 2017 müsse der Kammerbeitrag daher um 400 auf 1954 Euro steigen, so sein Vorschlag.
Überraschenderweise regte sich dagegen in der Diskussion kein Widerstand. Allerdings soll überlegt werden, den Kammerbeitrag künftig zu dynamisieren. Im Gespräch ist entweder eine Kopplung an den Anstieg der Abführungen an die ABDA oder eine Kopplung an die Entwicklung des Apothekenumsatzes im Kammerbezirk. Nicht zur Diskussion steht in Schleswig-Holstein eine Beitragsbemessung nach Höhe des Umsatzes jeder einzelnen Apotheke. Auf der nächsten Kammerversammlung im November soll zunächst die Beitragserhöhung um 400 Euro beschlossen werden.
Kurz und knapp fiel auch die Vorstellung der Pläne zur Absenkung des Rechnungszinses des Versorgungswerks Schleswig-Holstein aus. Für das Versorgungswerk stellte Geschäftsführer Dr. Karl Stefan Zerres die Kürzung vor: Angesichts der anhaltenden Niedrigzinsphase soll der Rechnungzinssatz von derzeit 3,65 Prozent auf 2 Prozent sinken – bezogen auf die künftigen Beiträge aller Mitglieder. Der Vorschlag wurde ohne Aussprache „zustimmend zur Kenntnis“ genommen und soll jetzt ebenfalls am 9. November verabschiedet werden.
Geprüft hatte das Versorgungswerk mehrere Varianten zur Absenkung des Rechnungszinssatzes. Darüber wurde auf der gestrigen Versammlung nicht diskutiert. Aktuelle Mitglieder der Apothekerversorgung werden daher künftig zwei Rechnungszinssätze erhalten: Für bereits gezahlte Beträge bleibt es beim Satz von 3,65 Prozent. Für Beiträge nach der Beschlussfassung soll dann der neue Rechnungszinssatz gelten.
„Das führt verständlicherweise zu unmittelbaren Einschnitten in der Anwartschaft“, heißt es in der Vorlage. Laut Zerres sinkt dadurch die Rentenprognose auf Basis der allgemeinen Rentenbemessungsgrundlage von 3308 Euro für einen 25-jährigen Neuzugang beim Versorgungswerk von derzeit 4010 Euro um ein Drittel auf nur noch 2700 Euro. Ältere Versicherte müssen mit entsprechend geringeren Abschlägen rechnen. Überschlagsmäßig gerechnet dürfte die Rentenprognose für einen 50-jährigen, langjährigen Versicherten um gut 12 Prozent oder 480 Euro im Monat sinken.
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