Fall mutmaßlicher Polizeigewalt

Schlagstockeinsatz gegen Apotheker: Innenminister verspricht Aufklärung

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Berlin -

In dem Fall mutmaßlicher Polizeigewalt gegen einen Apotheker hat das Hessische Innenministerium eine lückenlose Aufklärung zugesagt. „Jegliche Hinweise auf ein etwaiges Fehlverhalten werden sehr ernst genommen“, heißt es in der Antwort von Innenminister Peter Beuth (CDU) auf eine kleine Anfrage der FDP. Ob der Schlagstockeinsatz angemessen gewesen sei, prüfe derzeit die Staatsanwaltschaft Darmstadt.

Apotheker Dr. Osman-Oglou war Ende September vor seiner Apotheke im hessischen Kelsterbach von zwei Polizeibeamten festgehalten und mit Schlagstöcken geschlagen worden. Weil es über den Vorgang unterschiedliche Darstellungen der Polizisten auf der einen und mehreren Zeugen auf der anderen Seite gibt, haben die FDP-Abgeordneten Dr. Jörg-Uwe Hahn und Stefan Müller eine parlamentarische Anfrage zum Sachverhalt gestellt. Hahn, Vizepräsident des hessischen Landtags, hat Osman-Oglou zudem in seiner Apotheke besucht, der FDP-Politiker will vermitteln.

Aus Sicht des Innenministeriums stellt sich der Fall so dar: Die Streife der Polizeistation Kelsterbach habe eine Verkehrskontrolle auf dem Parkplatz der Apotheke in Kelsterbach durchgeführt. Dann sei der bis zu diesem Zeitpunkt unbeteiligte Apothekeninhaber hinzugetreten und habe sich bei den Polizeibeamten über die Auswahl der Kontrollörtlichkeit beschwert. Er sei dann aufgefordert worden, die Kontrolle nicht weiter zu stören und die Örtlichkeit zu verlassen. Dieser Aufforderung soll der Apotheker nicht nachgekommen sein. Im weiteren Verlauf soll es zu „Widerstandshandlungen“ gekommen sein. Einer der Polizeibeamten setzte dann seinen Schlagstock gegen die Beine des 35-Jährigen ein, davon gibt es Videoaufnahmen.

Das Innenministerium will noch keine eigene Bewertung des Vorfalls vornehmen: „Die Rechtmäßigkeit der Anwendung des unmittelbaren Zwangs durch die Polizeibeamten ist derzeit Gegenstand der laufenden Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Darmstadt, der die Auskunftshoheit obliegt“, heißt es in der Antwort an die FDP.

Innenminister Beuth verspricht aber, der Sache nachzugehen: „Derartige Vorfälle und die damit einhergehenden Vorwürfe von polizeilichem Fehlverhalten und Polizeigewalt wiegen schwer. Jegliche Hinweise auf ein etwaiges Fehlverhalten werden sehr ernst genommen.“ FDP-Politiker Hahn hatte gegenüber APOTHEKE ADHOC auf eine generelle Tendenz in Hessen hingewiesen: „Wir haben eine Häufung von eigenartigen Begegnungen zwischen Polizeibeamten und Bürgern.“

Davon dürfte auch der Innenminister wissen: „Die Gewährleistung der Integrität hat für die hessische Polizei einen herausragenden Stellenwert, weshalb allen begründeten Verdachtsmomenten nachgegangen wird. Insbesondere straf- und disziplinarwürdiges Verhalten wird dabei in keiner Weise toleriert und unter Ausnutzung aller rechtlichen Möglichkeiten konsequent verfolgt und geahndet.“ Der CDU-Politiker verspricht, dass der gesamte Einsatz untersucht wird, „um den Sachverhalt lückenlos aufzuklären und ihn einer abschließenden Bewertung zu unterziehen“.

Ob Apotheker Osman-Oglou einen Polizeibeamten tatsächlich – wie von diesem behauptet – leicht im Gesicht verletzt habe, will das Ministerium nicht kommentieren. Das sei Gegenstand laufender Ermittlungen, die Auskunftshoheit habe die Staatsanwaltschaft. Beuth weiß aber, dass sich jedenfalls der Apotheker in ärztlicher Behandlung begeben musste. Entsprechende Atteste sind Bestandteil der Ermittlungsakte. Gleichwohl wurde auch gegen ihn Anzeige wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte erstattet.

Gegen die beiden Polizeibeamten wurde jeweils ein Disziplinarverfahren eingeleitet. Diese disziplinaren Ermittlungen seien jedoch aufgrund der Ermittlungen im Strafverfahren ausgesetzt worden. Eine Wiederaufnahme erfolge spätestens nach Abschluss der Strafverfahren und unter Berücksichtigung des im Strafverfahren ermittelten Sachverhalts, so der Minister.

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