Anhörung

Schlagabtausch zur Beratungskompetenz APOTHEKE ADHOC, 27.03.2009 10:13 Uhr

Berlin - 

Der Versandhandel mit Arzneimitteln bleibt umstritten. Bei der öffentlichen Anhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestages konnten Befürworter und Gegner am Mittwoch gegenüber Fraktionsvertretern aller Parteien ihre Argumente vorbringen. Anlass waren ein Antrag der FDP zum Pick up-Verbot sowie die Forderung der Linksfraktion, den Versandhandel auf OTC-Präparate zu beschränken.

Einig waren sich die geladenen Verbände und Experten darin, dass Arzneimittelfälschungen in den legalen Vertriebswegen keine Rolle spielen, Versandapotheken eingeschlossen. Laut dem europäischen Verband der Versandapotheken (European Association of Mail Service Pharmacies, EAMSP) sind die Versender sogar sicherer als niedergelassene Apotheken. Versandapotheken seien systemimmanent in der Lage, Wechselwirkungen zu prüfen, „typischerweise im Gegensatz zur Apotheke vor Ort“, sagte DocMorris-Chef Ralf Däinghaus, der den EAMSP als Interessenvertretung von DocMorris, Europa Apotheek Venlo, Zur Rose Schweiz, Zur Rose Deutschland, Sanicare und BAD Apotheke gemeinsam mit dem Leiter des Berliner Celesio-Büros, Max Müller, vertrat.

Der Verein der demokratischen Pharmazeutinnen und Pharmazeuten (VDPP) äußerte Zweifel an dieser Beratungsleistung: Die Treue zu Versandapotheken dürfte bei preisbewussten Kunden nicht besonders groß sein, argumentierte der VDPP, die Patientenakten seien daher unvollständig. Zudem gehören Wechselwirkungsprüfungen laut VDPP auch in niedergelassenen Apotheken zum Standard - bei 80 Prozent Stammkunden. Der Verein hält den persönlichen Kontakt von Apotheker und Patient für entscheidend.

Umstritten war bei der Anhörung, ob Verbraucher ohne weiteres legale von illegalen Internetapotheken unterscheiden können. Der Zusatznutzen von Gütesiegeln wurde von den Versandkritikern bezweifelt. Aus Sicht der ABDA wäre ein Rx-Versandverbot für Verbraucher ein eindeutiges Signal. Die Gegenseite erwiderte, dass die Unterscheidung bereits heute sehr klar sei. Eine Apotheke, die verschreibungspflichtige Arzneimittel ohne Rezept abgebe, sei illegal.

Selbst die als unabhängige Experten geladenen Einzelsachverständigen waren geteilter Meinung darüber, ob ein Rx-Versandhandelsverbot europa- und verfassungsrechtlich begründbar sei. Ähnliche Vorbehalte gab es gegen ein Verbot von Pick up-Stellen. Allerdings fand der FDP-Antrag überwiegend Unterstützung. Die Hersteller lehnen die Abholstellen durch die Bank ab, auch die Versandhändler halten nicht viel von dem Modell.

Strengere Auflagen für Pick up-Stellen sind nur für eine Minderheit eine gute Option, die Gegenseite fürchtet die Trivialisierung von Arzneimitteln sowie eine Aufweichung der Anforderungen an niedergelassene Apotheken.