Trotz weiter verhärteter Fronten zwischen dem Deutschen Apothekerverband (DAV) und dem GKV-Spitzenverband will der unabhängige Vorsitzende der Schiedsstelle, Dr. Rainer Hess, im April im Retax-Streit zu einem Ergebnis kommen. „Die Fronten sind verhärtet, aber es gibt Bemühungen“, so Hess zu APOTHEKE ADHOC.
Sein Ziel sei immer ein Schiedsspruch im Konsens gewesen, sagte Hess. Ob dies noch gelinge, lasse sich nicht vorhersagen. Bis zum nächsten Treffen in der zweiten Aprilwoche sollen nun die unabhängigen Mitglieder der Schiedsstelle auf Basis der bisherigen Verhandlungen Vorschläge für einen Kompromiss erarbeiten.
Offenbar hat es zwischen dem Deutschem Apothekerverband (DAV) und dem GKV-Spitzenverband Bewegung gegeben: „Sonst würden wir nicht weiter verhandeln“, sagte Hess. In welchen Punkten es Annäherung gab und wo es weiterhin hakt, wollte er nicht verraten, nur so viel: „Im April wollen wir zu einem Ergebnis kommen.“ Am Mittwoch hatte man sich nach der zweiten Verhandlungsrunde erneut vertagt.
Da Apotheker und Kassen seit Jahren über einen neuen Rahmenvertrag streiten, hatte Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) mit dem GKV-Versorgungsstärkungsgesetz (GKV-VSG) im Sozialgesetzbuch (SGB V) ein Ultimatum gestellt: „In dem Rahmenvertrag ist erstmals bis zum 1. Januar 2016 zu regeln, in welchen Fällen einer Beanstandung der Abrechnung durch Krankenkassen, insbesondere bei Formfehlern, eine Retaxation vollständig oder teilweise unterbleibt [...]“
Die ABDA hat aus der Erfahrungen mit den Kassenvertretern gelernt und sich erfolgreich dafür eingesetzt, dass an diesen Passus noch ein Halbsatz angefügt wurde: „[...] kommt eine Regelung nicht innerhalb der Frist zustande, entscheidet die Schiedsstelle.“ Doch sehr schnell war klar, dass man ohne Schiedsstelle überhaupt nicht zu einer Lösung finden würden: Einige Verhandlungsrunden und 48 Tage nach dem Auftrag des Gesetzgebers wurden die Verhandlungen für gescheitert erklärt und die Schiedsstelle unter der Leitung von Dr. Rainer Hess angerufen.
Hess hatte die Erwartungen der Apotheker schon kurz nach Beginn des Schiedsverfahren öffentlich gedämpft. Bei Retaxationen wegen nicht beachteter Rabattverträge könnten sich die Apotheker keine Hoffnungen machen. Schließlich müssten die Kassen nur zahlen, wenn die Leistung korrekt erbracht worden sei. Wer ohne Grund den Rabattvertrag missachte, habe das Vertragsverhältnis nicht erfüllt und auch keinen Anspruch auf Vergütung. Das hatte 2013 auch das Bundessozialgericht (BSG) bestätigt.
Trotzdem geht es Hess zufolge vor allem darum, dass der Patient versorgt wird. Im Notfall sollen Apotheker daher auch ohne Rücksprache mit dem Arzt handeln dürfen: Wenn der Arzt nicht gefunden oder erreicht werden könne, müsse der Apotheker das Präparat abgeben dürfen, so Hess. „Das wäre ein Fall, den wir beim Schiedsamt reinschreiben könnten.“ Apotheker und Patienten müssten die Sicherheit haben, dass das nötige Arzneimittel abgegeben werden dürfe – auch bei Wirkstoffen der Aut-idem-Liste.
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