Während die Apotheker in der Honorardebatte auf die Unterstützung mehrerer CDU-regierter Bundesländer hoffen können, droht jetzt der K.o. aus dem Bundesfinanzministerium (BMF): Nach Informationen von APOTHEKE ADHOC verweigert das Ressort von Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) dem Referentenentwurf die Zustimmung. Die Begründung: Dem Bund könnten Kosten entstehen, wenn die Kassen wegen der Honorarerhöhung Zusatzbeiträge erheben müssten.
Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) plant eine Erhöhung des Apothekenhonorars um 25 Cent auf 8,35 Euro. Im Zuge der Ressortabstimmung heißt es aus dem BMF jetzt: Dem vorgelegten Entwurf zur Änderung der Arzneimittelpreisverordnung könne „unter finanziellen Gesichtspunkten nicht zugestimmt werden“.
Die Krankenkassen würden laut der Berechnung des BMWi mit 162 Millionen Euro jährlich belastet. „Dies würde sich auf die Höhe der möglicherweise mittelfristig erforderlichen Zusatzbeiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung auswirken; der Finanzbedarf für den Sozialausgleich würde entsprechend steigen“, so das BMF. Das Ministerium erinnert daran, dass der Bund für den Sozialausgleich ab 2015 Zahlungen an den Gesundheitsfonds leistet. Die Höhe werde 2014 festgelegt.
Außerdem sieht das BMF den Bund wegen der Beihilfe direkt mit einer Million Euro belastet. Hierzu erbittet sich das Ministerium Erläuterungen der Berechnungen.
Trotzdem möchte das BMF gerne Statistiken zur Vergütung der Apotheker haben, namentlich „nähere Angaben zu Gesamtkosten, einzelnen Kostenkomponenten, zu Umsatz und Rohertrag sowie ggf. zum Brutto-Betriebsüberschuss“. Erläuterungen wünscht sich Schäubles Ressort außerdem zu der erwarteten Belastung für die Beihilfe. Das BMWi hatte sie im Entwurf mit knapp 7 Millionen Euro veranschlagt.
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