Für die Union kommen die Masken-Deals von Abgeordneten zur Unzeit. Für Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) sind sie aber eine Gelegenheit, mit seinen eigenen Problemen aus der Schusslinie zu kommen. Am Montag kündigte er an, die Namen aller Bundestagsabgeordneten zu veröffentlichen, die Corona-Schutzmasken vermitteln wollten. Das findet sein früherer Mentor, Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble, gar nicht gut.
„Abgeordnete haben nach einschlägiger Rechtsprechung ein berechtigtes Interesse an der Vertraulichkeit von personenbezogenen Daten, die von der Freiheit des Mandats geschützt sind. Solche Daten dürfen daher nur in eng begrenzten Ausnahmefällen herausgegeben werden”, sagte ein Sprecher Schäubles dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND). Rechtlich unbedenklich erscheine die Veröffentlichung eines Namens, wenn dem Ministeium „eine entsprechende Einwilligung des oder der Betroffenen vorliegt”.
Dass sich das Bundesgesundheitsministerium (BMG) mit der Bitte um Verfahrensvorschläge an die Bundestagsverwaltung gewandt hatte, sieht Schäuble kritisch: „Die Beantwortung von Fragen, die an das Bundesministerium für Gesundheit gerichtet sind, liegt nicht in der Verantwortung der Bundestagsverwaltung, sondern beim BMG”, sagte der Sprecher dem RND.
„Wir wollen volle Transparenz in einem geordneten Verfahren ermöglichen“, hatte Spahn dem RND am Montag gesagt. In einem Brief an Bundestagsdirektor Lorenz Müller hatte sein Staatssekretär Thomas Steffen dem Bericht zufolge argumentiert, dass mehrere Anfragen aus der Mitte des Parlamentes und von der Presse zum Thema Maskendeals vorlägen. „Das BMG ist im Sinne der Transparenz grundsätzlich bereit, eine Liste entsprechender Abgeordneter dem Parlament und auch der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen“, wird Steffen zitiert. „Gleichzeitig berührt eine entsprechende Information die Rechte der betroffenen Abgeordneten.“ Deshalb wolle man sich mit Müller über den weiteren Verfahrensweg austauschen.
Spahn wies im Gespräch mit dem RND darauf hin, dass das „Prüf- und Zuschlagsverfahren sowie die Vertragsabwicklung auf Fachebene in einem standardisierten Verfahren“ durchgeführt worden sei. Es erfolge unabhängig davon, „durch oder von wem ein Angebot abgegeben wurde“.
Die Abgeordneten Georg Nüßlein (CSU) und Nikolas Löbel (CDU) stehen derzeit in der Kritik, weil sie Provisionen in sechsstelliger Höhe für die Vermittlung von Maskengeschäften kassiert haben. Beide haben ihren Austritt aus der Unionsfraktion erklärt, wollten ihr Mandat aber behalten, obwohl Partei- und Fraktionsführung den Rückzug verlangen. Löbel kündigte jedoch am Montag an, sein Mandat „mit sofortiger Wirkung“ niederzulegen und aus der CDU auszutreten, „um weiteren Schaden von meiner Partei abzuwenden“, wie er am Montagmittag mitteilte.
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