Gesundheitsreform

Sachverständigenrat lobt AMNOG

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Der Sachverständigenrat zur Beurteilung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung lobt das Arzneimittelmarkt-Neuordnungsgesetz (AMNOG), hat allerdings ansonsten für die Gesundheitspolitik von Bundesgesundheitsminister Dr. Philipp Rösler (FDP) nicht allzu viel übrig. Enttäuscht, dass das Fremd- und Mehrbesitzverbot für Apotheken immer noch nicht aufgehoben worden ist, lobt das Gremium, dass mit dem AMNOG eine „Dauerbaustelle des Gesundheitswesens“ angegangen worden sei.

Insgesamt sehen die Ökonomen bei den Maßnahmen zur Stabilisierung der Ausgabenseite „mehr Schatten als Licht“. Auffällig sei, dass die vorgesehenen Kostendämpfungsmaßnahmen nicht auf alle Leistungserbringer verteilt werden, so der Rat mit Blick auf das GKV-Finanzierungsgesetz (GKVFinG). Es handele sich vielmehr um „punktuelle Eingriffe, die nicht zur der dringend benötigten und auf Dauer angelegten Begrenzung zukünftiger Ausgabensteigerungen in der GKV beitragen“. Aus Sicht der Sachverständigen wäre es wichtig, Effizienzreserven zu heben.

Für mehr Wettbewerb zwischen den Leistungserbringern könnten insbesondere Selektivverträge der Kassen sorgen, beispielsweise im Klinikbereich. Hier wollen die Sachverständigen mehr Spezialisierung unter Gewährleistung obligatorischer Mindestleistungen ermöglichen. Außerdem sollen die Kliniken selbst entscheiden, welche Leistungen sie stationär anbieten wollen und welche ambulant. Medizinische Versorgungszentren sollten keineswegs, wie von der Regierung geplant, zwingend von Ärzten geführt werden.

Bei den Arzneimitteln soll die freie Preisfestsetzung durch die Hersteller durch ein Verfahren der Nutzen- beziehungsweise Kosten-Nutzen-Bewertung ersetzt werden. Hier spricht sich der Rat für einen starken und unabhängigen Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) aus. Dem Gremium sollte mehr Zeit gegeben werden; den Herstellern sollte das Erbringen des Nutzennachweises nicht übertragen werden.


Auf der Einnahmenseite sehen die Ökonomen die Weiterentwicklung der Zusatzbeiträge hin zu einkommensunabhängigen Pauschalen als Schritt in die richtige Richtung. Dem Sachverständigen schwebt eine Bürgerpauschale mit steuerfinanziertem Sozialausgleich sowie ein einheitlicher Krankenversicherungsmarkt vor. Durch die Trennung zwischen GKV und PKV werde ein „wirklich funktionierender Kassenwettbewerb“ verhindert.

Die Regierung ist den Experten zu PKV-freundlich: Mit der Verkürzung der Wartefrist vor dem Wechsel in die PKV mache die Regierung deutlich, „dass sie dem Vorschlag des Sachverständigenrates, einen einheitlichen Krankenversicherungsmarkt zu etablieren, nicht folgen will“. Zudem nehme sie mit dieser Regelung - trotz angespannter Finanzlage - einen Verlust von Beitragseinnahmen in der GKV in Kauf.

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