Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) hat den Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen neu berufen. Zwei Mitglieder sind ausgeschieden. Nachgerückt sind die Pflegewissenschaftlerin Professor Dr. Gabriele Meyer (Universität Halle) und der Gesundheitsökonom Professor Dr. Jonas Schreyögg (Universität Hamburg).
Erneut berufen wurden der Gesundheitsökonom Professor Dr. Wolfgang Greiner (Universität Bielefeld), die Internistin und Nephrologin Professor Dr. Marion Haubitz (Universität Hannover), die Pharmakologin Professor Dr. Petra Thürmann (Universität Witten-Herdecke) und der Gesundheitsökonom Professor Dr. Eberhard Wille (Universität Mannheim). Vorsitzender ist seit 2012 der Allgemeinmediziner Professor Dr. Ferdinand Gerlach (Universität Frankfurt).
Im Juni hat der Sachverständigenrat sein jüngstes Gutachten mit dem Titel „Bedarfsgerechte Versorgung – Perspektiven für ländliche Regionen und ausgewählte Leistungsbereiche“ übergeben. Darin hatte das Gremium der Bundesregierung unter anderem die Aufhebung der Festpreise bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln vorgeschlagen, um über die Höhe der Zuzahlung Druck auf die Apotheken auszuüben. Auch hatten die Experten wieder einmal empfohlen, Apothekenketten zuzulassen.
In diesem Jahr soll ein Sondergutachten zur Entwicklung des Krankengeldes vorgelegt werden. Der Sachverständigenrat erstellt alle zwei Jahre Gutachten zur Entwicklung der gesundheitlichen Versorgung mit ihren medizinischen und wirtschaftlichen Auswirkungen.
1985 wurde das Gremium als „Sachverständigenrat für die Konzertierte Aktion im Gesundheitswesen“ eingesetzt, um die damals bestehende Konzertierte Aktion – ein Gremium aus Vertretern von an der gesundheitlichen Versorgung beteiligten Verbänden, Organisationen und öffentlichen Institutionen – in ihrer Arbeit zu unterstützen.
Berufen wurde der Sachverständigenrat erstmals am 19. Dezember 1985 durch den Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung, dessen Ressort den Gesundheitsbereich umfasste. Seit 1991 werden die Mitglieder des Rates vom Gesundheitsminister für eine Dauer von vier Jahren berufen. Das Gremium hat sieben Mitglieder und ist interdisziplinär aus den Bereichen Medizin, Ökonomie, Sozialwissenschaften und Rechtswissenschaft besetzt.
Mit Inkrafttreten des GKV-Modernisierungsgesetzes (GMG) im Januar 2004 und der damit verbundenen Auflösung der Konzertierten Aktion wurde der „Sachverständigenrat für die Konzertierte Aktion im Gesundheitswesen“ umbenannt.
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