Die Apotheker kommen im Gutachten des Sachverständigenrats im Gesundheitswesen nicht besonders gut weg. Der Professorenrat hält das heutige System für ineffizient und schlägt die Aufhebung der Preisbindung und des Fremd- und Mehrbesitzes vor. Die ABDA kann sich immerhin über einen Passus freuen, der den Apothekern eine größere Rolle beim Medikationsmanagement zuspricht.
Die Sachverständigen wollen die Apotheken in ein sektorenübergreifendes Netz einbinden. Neben der Entwicklung einer Positivliste soll die Apotheke „in Zusammenarbeit mit den niedergelassenen Ärzten auch Aufgaben eines gezielten Medikationsmanagements“ übernehmen, heißt es im Gutachten. Diese Leistung soll auch honoriert werden – „im Rahmen von netzinternen Vereinbarungen“.
Auch wenn die Gutachter unmittelbar danach über die „mittelalterlichen Zunftstrukturen“ im Apothekenwesen schimpfen, kann sich ABDA-Präsident Friedemann Schmidt über die Ausführungen zum Medikationsmanagement freuen: „Es ist sehr gut, dass der Sachverständigenrat sich in seinem Gutachten mit Perspektiven zur bedarfsgerechten und ländlichen Versorgung auseinandersetzt.“
Apotheker und Ärzte besser zu vernetzen um die Compliance der Patienten zu verbessern und unerwünschten Arzneimittelereignissen vorzubeugen sei eines der zentralen versorgungspolitischen Projekte der Apothekerschaft. „Das freut mich und bestätigt, wie wichtig dieses Vorhaben ist“, so Schmidt.
Dass der Sachverständigenrat die Preisbindung von Rx-Arzneimitteln weitgehend aufheben und Apothekenketten zulassen möchte, kritisiert Schmidt: „Ganz anders einzuschätzen ist jedoch die Forderung nach mehr Preiswettbewerb bei rezeptpflichtigen Arzneimitteln. Die Gutachter verkennen dabei die besondere Rolle der Apotheken: Apotheker sind keine Händler von Produkten, sondern haben einen gesetzlichen Auftrag zur Arzneimittelversorgung.“
Die Apothekendichte in Deutschland liege unter dem europäischen Durchschnitt, so Schmidt. Auch die Ausgaben der Krankenkassen für Apotheken seien mit 2,3 Prozent der GKV-Gesamtausgaben gering.
„Weitere Deregulierung wäre also die Lösung für ein Problem, das es gar nicht gibt“, so Schmidt. Mit dem Festhonorar werde gerade die Versorgung in ländlichen Regionen gestärkt. „Wer für flexible Preise bei Arzneimitteln auf Rezept plädiert, nimmt eine Benachteiligung von kranken Patienten sowie eine Ausdünnung der Versorgungsstrukturen in Deutschland billigend in Kauf“, so der ABDA-Präsident.
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