Verschreibungspflicht

Sachverständigenausschuss: AMK statt ABDA Benjamin Rohrer, 11.01.2013 11:16 Uhr

Nur noch Wissenschaftler: Das BMG will die Entscheidungen über die Verschreibungspflicht für Medikamente Professoren überlassen. Foto: Elke Hinkelbein
Berlin - 

Entscheidungen über die Verschreibungspflicht von Medikamenten sollen in Zukunft nur noch Wissenschaftler treffen. Dies geht aus einem Entwurf des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) zur Neubesetzung des Sachverständigenausschusses für Verschreibungspflicht hervor. Demnach soll das Gremium zwar insgesamt mehr Mitglieder bekommen, aber weniger mit Stimmrecht. Für die Apotheker ändert sich wenig: Anstelle eines „Vertreters der Apothekerschaft“ soll künftig ein Mitglied der Arzneimittelkommission der Apotheker (AMK) stimmberechtigt sein.

Zweimal jährlich beraten Sachverständige beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), ob Arzneimittel verschreibungs- oder apothekenpflichtig werden sollen. Über die Empfehlungen muss das BMG entscheiden. Zuletzt hatte sich das Ministerium gegen eine Begrenzung der Packungsgrößen für OTC-Analgetika gestellt.

Neben Professoren für Pharmakologie, Medizinische Statistik, Epidemiologie und Pharmazie sich auch Allgemeinmediziner, je ein Facharzt für innere Medizin und Kinderkrankheiten, ein Zahnarzt, ein Tierarzt und ein Heilpraktiker an den Sitzungen beteiligt. Die Apotheker sind durch einen Sachverständigen vertreten, die Pharmahersteller haben zwei Vertreter. Die Experten haben jeweils eine Stimme.

Schon länger hatte die Regierung angekündigt, den Ausschuss neu zu besetzen und den Einfluss der Pharmaindustrie zu verringern. In seinem Entwurf hat das BMG die Besetzung des Ausschusses komplett umstrukturiert: So wird die Anzahl der stimmberechtigten Hochschulllehrer von fünf auf neun angehoben. Künftig soll auch ein Professor für klinische Pharmazie mit abstimmen dürfen.

Nicht mehr stimmberechtigt sind laut Entwurf in Zukunft alle Vertreter der medizinischen und pharmazeutischen Praxis sowie die Pharmaindustrie. Apotheker, Fach- und Allgemeinmediziner sowie Tierärzte und Vertreter der Hersteller dürfen zwar weiterhin an den Sitzungen teilnehmen, aber nicht mit abstimmen.

„Ziel dieser Neuregelungen ist es, dass Fragen der Arzneimittelsicherheit künftig auf der Basis rein wissenschaftlich fundierter Voten entschieden werden“, so die Erklärung des BMG.

In der Praxis wird sich für die Apotheker allerdings wenig ändern: Als stimmberechtigten Vertreter der Apothekerschaft entsandte die ABDA bislang Professor Dr. Martin Schulz. Da Schulz auch AMK-Vorsitzender ist, wird er auch in Zukunft abstimmen.