Gesundheitsreform

Sachsen verschiebt Klage

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Sachsen hält sich im Streit um die Gesundheitsreform den Gang vor das Bundesverfassungsgericht offen. Es geht dabei um die sogenannte Konvergenzklausel, die verhindern soll, dass reichere Länder wie Bayern und Baden-Württemberg bei dem neuen System über Gebühr zur Kasse gebeten werden. Eine Benachteiligung der gesetzlich Versicherten in Sachsen sei nicht hinnehmbar, teilte Sachsens Staatsregierung am Mittwoch mit. Von einer sofortigen Anrufung des Gerichts sei aber abgesehen worden.

Sachsen hofft auf Änderungsanträge von CDU/CSU und SPD bei den laufenden Beratungen im Bundestag. „Diese Anträge sind geeignet, die von Sachsen monierten Nachteile auszuräumen“, sagte Ministerpräsident Stanislaw Tillich (CDU) laut der Mitteilung. Der Bundestag will voraussichtlich am 17. Oktober darüber entscheiden. Berichten zufolge soll Sachsen von den Folgen der Ausgleichsklausel befreit werden und damit 320 Millionen Euro mehr erhalten als vorgesehen.

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