Sachsen/Thüringen

Frau Richter und der Wirkstoffcode Julia Pradel, 18.10.2014 09:45 Uhr

Berlin - 

Routiniert gibt Stefanie Richter in der Flora-Apotheke im sächsischen Werdau die Zeichenfolgen in die Software ein: #011960# und #027499#. Die Codes stehen für Clarithromycin 500 mg, 14 Filmtabletten, und Melperon 25 mg, 100 Filmtabletten. Die Codes sind ein Bestandteil des Modellprojekts ARMIN in Sachsen und Thüringen.

Richter ist von Anfang an dabei – sie ist Projektbegleiterin. In dieser Funktion war sie in die Entwicklung des Modellprojekts eingebunden, hat die Software getestet und ist heute Ansprechpartnerin für andere Apotheken.

Da die Flora-Apotheke Rezepte von einem Arzt erhält, der selbst aktiv an ARMIN teilnimmt, kennt Richter die erste Phase des Modellprojekts – die Wirkstoffverordnung – bereits seit Juli aus der Praxis. Weil bislang nur drei Anbieter von Praxissoftware die für ARMIN nötige Programmierung vorgenommen haben, haben andere Apotheker in Sachsen und Thüringen noch nie Rezepte mit dem Wirkstoffcode in der Hand gehabt.

Richter schätzt, dass von dem teilnehmenden Arzt etwa jedes zweite Rezept für AOK-Versicherte eine Wirkstoffverordnung ist. Die Mitarbeiter der Apotheke müssen dann auf die richtige Abrechnung achten. Dafür gab es vor Projektstart eine Schulung, seitdem läuft Richter zufolge alles glatt. Statt des Wirkstoffs tippt sie im Computer den Code ein. Das sei sogar einfacher, findet sie.

Der Arzt wählt wie sonst auch ein Arzneimittel aus und die Software wandelt dieses in den Code um. Darin sind Wirkstoff, Darreichungsform und Wirkstärke verschlüsselt. Noch seien nicht alle Wirkstoffe in Codes verschlüsselt, Hormone und kritische Wirkstoffe wie Digitoxin oder L-Thyroxin etwa seien noch nicht Teil der Wirkstoffverordnung, erzählt Richter.

Auf dem Rezept steht aber nicht nur der Code; auch die üblichen Angaben werden ausgeschrieben. So kann die Verordnung noch einmal kontrolliert werden. Gibt Richter bei der Abgabe den Code in die Software ein, druckt diese automatisch die Sonder-PZN für die Abrechnung auf. Pro Rezeptzeile erhalten die Apotheker 20 Cent mehr. Auch Apotheken außerhalb von Sachsen und Thüringen können Rezepte mit einer Wirkstoffverordnung bedienen, das Zusatzhonorar erhalten sie aber nicht.

Von dem zweiten ARMIN-Element, dem Medikationskatalog, merkt Richter in der Apotheke nicht viel. Der Katalog soll Ärzten eine Reihe von Standard- und Reservepräparaten an die Hand geben, auf die auch die Wirkstoffverordnung abgestimmt ist. Dass der Arzt jetzt anders verordnet, kann Richter aber nicht feststellen. Da der Katalog auf die Leitlinien abgestimmt ist, an die sich wahrscheinlich bereits die meisten Ärzte halten, betrifft dieser Punkt die Apotheken kaum.

Spannender wird es, wenn im kommenden Jahr das gemeinsame Medikationsmanagement von Apothekern und Ärzten eingeführt werden soll. Dieser Bestandteil sei heute schon Thema der meisten Fragen, die sie zu ARMIN erreichten, so Richter.

Die häufige Kritik, dass das Modellprojekt zu viel Zeit bis zum Start in Anspruch genommen habe, kann Richter nicht nachvollziehen. Sie ist froh, dass das Zusammenspiel zwischen Arztpraxis und Apotheke jetzt einwandfrei funktioniert. „Ein System mit Kinderkrankheiten bringt nichts“, findet sie. Die Zeit sei gut angelegt gewesen – jetzt sei das Projekt gut durchdacht und funktioniere. „Die gründliche Vorbereitung war nötig.“