Sachsen

Kaum ausländische Neu-Apotheker

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Berlin -

Gut ausgebildete Fachkräfte werden gesucht. Das gilt sowohl für Ärzte als auch für Apotheker. Doch Ärzte haben offenbar mehr Erfolg dabei, ihre ausländischen Kollegen von Deutschland zu überzeugen als Apotheker. So sind beispielsweise im ersten Halbjahr des laufenden Jahres 158 Ärzte und nur wenige Apotheker nach Sachsen gekommen.

Insgesamt neun Approbationen, davon sechs für Apotheker mit einer Ausbildung in einem EU-Staat und drei mit einer Ausbildung in einem Drittstaat, wurden in Sachsen im ersten Halbjahr 2017 erteilt, wie das Sozialministerium auf Nachfrage von APOTHEKE ADHOC mitteilte. Eine Berufserlaubnis und damit eine eingeschränkte Berufszulassung erhielten weitere sechs Apotheker, davon einer mit einer Ausbildung in einem EU-Staat und fünf mit einer Ausbildung in einem Drittstaat.

Im vergangenen Jahr wurden an Apotheker insgesamt acht Approbationen erteilt. Davon kamen vier Apotheker aus einem EU-Staat und vier aus einem Drittstaat. Zudem stellte die Landesdirektion Sachsen 17 Berufserlaubnisse an Apotheker mit einer Ausbildung in einem Drittstaat aus.

Dagegen darf sich die sächsische Ärzteschaft über 158 ausländische Kollegen freuen, die seit diesem Jahr neu in Sachsen praktizieren dürfen. So erhielten nach Angaben des Sozialministeriums Sachsen im ersten Halbjahr 2017 33 Ärzte aus EU-Staaten und 40 aus Drittstaaten eine Approbation. Zudem wurde 85 Ärzten aus Drittstaaten eine Berufserlaubnis erteilt.

Damit machen die Mediziner den größten Anteil an den mehr als 300 ausländischen Fachkräften in Gesundheitsberufen aus, die seit Jahresbeginn die notwendige Anerkennung in Sachsen bekommen haben.

Neben Ärzten erhielten 131 Gesundheits- und Krankenpfleger eine Berufsanerkennung. 93 von ihnen kommen aus einem EU-Land und 38 aus einem Drittstaat. Zudem wurde 15 Physiotherapeuten, die ihre Ausbildung im Ausland abgeschlossen haben, die Zulassung erteilt. „Ich freue mich, dass so viele ausländische Fachkräfte ihren Weg nach Sachsen gefunden haben“, teilte Gesundheitsministerin Barbara Klepsch (CDU) mit. „Sie leisten einen sehr wichtigen Beitrag zur Versorgung unserer Bevölkerung.“

Der Zugang zum Apothekerberuf ist in Deutschland staatlich geregelt. Daher müssen Apotheker aus dem Ausland ebenfalls eine Approbation erhalten, bevor sie in ihrem Beruf arbeiten dürfen. Um die Approbation zu erlangen, müssen die Apotheker nachweisen, dass ihre Ausbildung mit der deutschen gleichwertig ist. Für Bürger aus den EU-Staaten gilt auch hier, dass die Gleichwertigkeit der Apotheker-Abschlüsse automatisch angenommen wird, wenn das Studium etwa nach dem Beitritt des Landes zur EU abgeschlossen wurde.

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