Gesundheitsreform

Sachsen erwägt Beschwerde

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Sachsen erwägt eine Verfassungsbeschwerde gegen einen Teil der Gesundheitsreform. Bis Ende Juli soll entschieden werden, ob der Freistaat die sogenannte Konvergenzregelung prüfen lässt, sagte Gesundheitsministerin Helma Orosz (CDU) am Dienstag in Dresden. Hintergrund ist der ab 1. Januar 2009 für alle Krankenkassen geltende einheitliche Beitragssatz. Laut Orosz wird er wegen der Konvergenzregelung für Versicherte in Sachsen vermutlich von derzeit 12,8 Prozent auf 15,6 oder 15,7 Prozent steigen.

Damit würden die Sachsen überproportional belastet. Mit der Klausel sollen künftige Geldabflüsse aus einzelnen Bundesländern durch den erweiteren Finanzausgleich zwischen den Kassen begrenzt werden. Sachsen hatte bereits der Gesundheitsreform nicht zugestimmt.

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