Urteil

Sachsen dürfen wieder rauchen

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Das Rauchverbot wird in zwei weiteren Bundesländern vorerst eingeschränkt. In kleinen Kneipen in Sachsen und in Wasserpfeifen-Cafés im Saarland kann zunächst weiter geraucht werden. Das entschieden die Verfassungsgerichtshöfe beider Länder am Donnerstag in Eilverfahren. Als bundesweit erstes Gericht hatte der Verfassungsgerichtshof in Rheinland-Pfalz im Februar kleine Gaststätten mit einem Schankraum vom neuen Nichtraucherschutzgesetz zunächst ausgenommen. Das Deutsche Krebsforschungszentrum (DKFZ) forderte den Bund zu einem neuen Anlauf für ein einheitliches gesetzliches Rauchverbot in Gaststätten auf.

Der Sächsische Verfassungsgerichtshof (VGH) in Leipzig setzte das Nichtraucherschutzgesetz für inhabergeführte Gaststätten mit einem Raum vorläufig aus. Die sächsischen Richter begründeten dies ähnlich wie in Rheinland-Pfalz: Den Gastronomen könnten durch das seit 1. Februar geltende Gesetz schwere, nicht wieder gut zu machende Nachteile entstehen. Sieben Leipziger und zwei Dresdner Wirte kleiner Lokale hatten geklagt. Die Anwältin der Kläger, Jana Rösler, sagte, keiner der Wirte sehe eine Chance, einen Raucherraum zu schaffen. Das Leipziger Gericht wird in der Hauptsache erst später entscheiden.

Der Verfassungsgerichtshof in Saarbrücken gab im speziellen Fall einer Verfassungsbeschwerde von Betreibern eines sogenannten Shisha- Cafés vorerst recht und erließ eine einstweilige Anordnung. Die Betreiber müssten ihr Gewerbe sonst einstellen. Shisha-Cafés würden fast nur von Wasserpfeifen-Rauchern besucht. Die Entscheidung im Hauptsacheverfahren ist für September geplant.

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