Sachsen-Anhalt

Ärztehonorar vor dem Bundessozialgericht

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Kassel -

Das Bundessozialgericht (BSG) beschäftigt sich heute mit der Forderung nach einer deutlich höheren Vergütung für niedergelassene Ärzte in Sachsen-Anhalt. Weil in dem Bundesland besonders viele alte Menschen leben, die häufiger zum Arzt gehen, hatte das Landesschiedsamt den Behandlungsbedarf zur Berechnung der Vergütung um 12 Prozent für die kommenden drei Jahre erhöht. Dagegen wehren sich die Kassen.

Durch die vom Landesschiedsamt geplante Anpassung der Gesamtvergütung würden die niedergelassenen Ärzte einen größeren Anteil am bundesweiten Budget erhalten. Laut BSG beziffern sich die finanziellen Auswirkungen nach den Berechnungen der Kassen auf rund 119 Millionen Euro.

Die Krankenkassen argumentieren, dass bei der Anpassung nur Veränderungen im Vergleich zum Vorjahr berücksichtigt werden dürften. Eine Bestimmung der Veränderungsrate anhand der Behandlungsdiagnosen sei nicht hinreichend begründet. Das Landessozialgericht hatte den Kassen im November 2013 recht gegeben, den Schiedsspruch in den entsprechenden Punkten aufgehoben und vom Landesschiedsamt einen neuen Bescheid gefordert.

Die Kassenärztliche Vereinigung hatte daraufhin die nächsthöhere Instanz in Kassel angerufen. Das Urteil des BSG könnte heute verkündet werden. Das Verfahren hat laut Gericht Mustercharakter für entsprechende Verfahren in anderen Bundesländern.

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