Im Juli treten in Sachsen-Anhalt die Rabattverträge über den Impfstoff gegen Tetanus, Diptherie und Pertussis (Tdpa) in Kraft. Die Ärzte sollen dann Boostrix (GlaxoSmithKline) namentlich verordnen. Hält sich ein Arzt nicht an diese Vorgabe, sollen die Apotheken ihn auf den vermeintlichen Fehler ansprechen.
Anders als in Baden-Württemberg, wo die Ärzte generisch verordnen und die Apotheker den jeweiligen Rabattimpfstoff ausfindig machen müssen, kommt in Sachsen-Anhalt der vereinbarte Impfstoff direkt auf das Rezept: „Als an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmender Arzt haben Sie grundsätzlich den vereinbarten Impfstoff zu verordnen“, teilten die Krankenkassen den Ärzten Ende Mai mit.
Nur in medizinisch begründeten Einzelfällen sei unter strenger Beachtung des Wirtschaftlichkeitsgebots die Verordnung eines nicht rabattierten Impfstoffes möglich. Die Gründe müssten patientenbezogen in den Unterlagen dokumentiert werden.
Dies gilt nicht nur für den Tdpa-Impfstoff, sondern auch für die Grippeimpfstoffe für die Saison 2013/2014: Abbott versorgt die Region Magdeburg mit seinen Influvac-Impfstoffen, Sanofi Pasteur MSD liefert Vaxigrip nach Halle. In der Dessau-Roßlau liefert Sanofi Pasteur MSD Vaxigrip ohne Kanüle und Janssen-Cilag Viroflu mit Kanüle.„Der Arzt ist verantwortlich für die Verordnung“, betont ein Sprecher der Barmer GEK, die die Impfstoffe federführend für alle Kassen ausgeschrieben hatte. „Die Apotheken werden vonseiten der Krankenkassen lediglich gebeten, im kollegialen Gespräch mit den Ärzten diese auf den jeweiligen Ausschreibungsgewinner hinzuweisen.“ Eine Pflicht besteht für die Apotheker jedoch nicht.
Erstmals seit drei Jahren dürfen die Ärzte in Sachsen-Anhalt die Grippeimpfstoffe wieder über die Apotheke ihrer Wahl bestellen. In den vergangenen Jahren hatten Kassen nicht die Impfstoffe, sondern die Versorgung ausgeschrieben – die dann Apotheken aus Nordrhein-Westfalen, Bayern oder Niedersachsen übernahmen.
Die Kassen empfehlen den Ärzten nun explizit, „vorzugsweise über Apotheken in Sachsen-Anhalt“ zu bestellen, da hier eine Bevorratung erfolge.
Eine verbindliche Vorbestellung von Grippeimpfstoffen sei aber nicht nötig, teilen die Kassen den Apothekern mit. Die Ausschreibungsgewinner hätten vertraglich zugesichert, das Bundesland mit ausreichenden Mengen zu bevorraten. Impfstoffe könnten also auch kurzfristig bestellt werden.
Die Kassenärztliche Vereinigung (KV) sieht trotzdem das Risiko von Lieferengpässen. „Zusätzlich wird erneut die ärztliche Therapiefreiheit bei der Impfstoffauswahl eingeschränkt“, heißt es bei der KV. So könnten beispielsweise moderne Impfstoffe zur nasalen oder intrakutanen Applikation oder adjuvantierte Grippeimpfstoffe für Patienten ab 60 Jahren nur in medizinisch begründeten Einzelfällen verordnet werden.
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