Sachsen-Anhalt: AOK lehnt Kanülen und Lanzetten ab Alexandra Negt, 10.12.2021 08:11 Uhr
In Sachsen-Anhalt kommt es zu Meldungen darüber, dass die AOK Genehmigungen für die Kostenübernahme von Sicherheitskanülen und -lanzetten ablehnt. Auch für den Apothekerverband ist diese Ablehnung der Erstattung überraschend.
Seit einer Woche kommt es zu Problemen bei der Belieferung von AOK-versicherten Heimbewohner:innen mit Sicherheitsprodukten. Die AOK lehnt ausstehende Genehmigungen ab. Die Gründe sind für die Apotheken und auch für den Apothekerverband Sachsen-Anhalt nicht nachvollziehbar. Laut Auffassung des Verbandes hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) eine Ergänzung im Terminservice- und Versorgungsgesetz in eine Änderung der Hilfsmittel-Richtlinie „Anspruch auf Hilfsmittel mit Sicherheitsmechanismus zum Schutz vor Nadelstichverletzungen“ überführt – die entsprechenden Produkte sind demnach erstattungsfähig.
Sicherheitsprodukte: Zu den Sicherheitsprodukten zählen Sicherheitslanzetten, Sicherheitskanülen und Sicherheits-Pennadeln. Diese Produkte finden überall dort Einsatz, wo medizinisches Personal einer Stich- und Infektionsgefahr ausgesetzt ist.
Keine Kommunikation möglich
Den beliefernden Apotheken bleibt momentan nichts anderes übrig, als Kontakt zu dem jeweiligen Heim aufzunehmen und die Problematik zu erläutern. Die Prüfung der Erstattungsfähigkeit von Sicherheitsprodukten seitens der AOK hält an. Aktuell bestehe laut Verband bei keiner anderen Kasse ein solches Problem. Die Bitte des Verbandes die bisherige Genehmigungspraxis wieder aufzunehmen, bleibt bisher unbeantwortet.
Zum 1. November trat ein genereller neuer Hilfsmittelversorgungsvertrag mit der AOK-Sachsen-Anhalt in Kraft. Apotheken konnten dem Vertrag entweder in allen Punkten zustimmen oder nur einzelnen Anlagen beitreten. Um dem Vertrag beitreten zu können, muss die jeweilige Präqualifizierung vorliegen. Die Vergütung für Sicherheitsprodukte und sonstige Artikel, wie Stechhilfen, Insulin-Kunststoffspritzen und Infusionskanülen wurde abgesenkt. So sind für Lanzetten beispielsweise 12 Cent pro Stück (brutto) vertraglich festgehalten. Genehmigungspflichtig werden Lanzetten ab einer Abgabemenge von mehr als 180 Stück.