Einigung zu Honoraranpassung

Sachsen: 110 Millionen Euro mehr für Praxen

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Berlin -

Im zweiten Anlauf haben sich auch in Sachsen Kassen und Ärzteschaft auf die vorgesehene Honorarerhöhung für die Praxen geeinigt.

Nach nochmaligen Verhandlungen konnten die Kassenärztliche Vereinigung (KV) und die Landesverbände der Krankenkassen und Ersatzkassen in dieser Woche eine Einigung erreichen. Mit der Vereinbarung ist die ärztliche Versorgung der sächsischen Bevölkerung laut KV ab 1. Januar inklusive innovativer Formen finanziell gesichert.

Insgesamt wird die Vergütung der niedergelassenen Ärzte in Sachsen im kommenden Jahr um circa 80 Millionen Euro gegenüber 2023 angehoben werden, außerdem werden weiterhin circa 30 Millionen Euro für besonders förderungswürdige Leistungen zur Verfügung gestellt.

Dieses Ergebnis der Einigung bewerten beide Seiten als positives Signal für die ambulante ärztliche Versorgung der sächsischen Patientinnen und Patienten.

Mit drei Millionen Euro kann die KV beispielsweise in bislang unterversorgten Regionen neue Versorgungsmodelle initiieren. Darüber hinaus sei die Sicherung der schmerztherapeutischen Versorgung durch die nun bewilligten Förderzuschläge auch im kommenden Jahr ein wichtiges Verhandlungsergebnis. Sächsische Patientinnen und Patienten erhielten damit weiterhin eine ausreichende und qualitativ hochwertige schmerztherapeutische Behandlung. Auch zur Förderung von Leistungen konservativ tätiger Augenärzte erzielten die Verhandlungspartner demnach eine Einigung.

Beide Seiten waren sich ebenfalls einig, die finanzielle Unterstützung für Ärztinnen und Ärzte in unterversorgten Gebieten noch einmal substanziell von 9,2 auf 11,7 Millionen Euro im Interesse der Versorgungssicherheit zu erhöhen.

Im kommenden Jahr sollen die Praxen bundesweit 1,8 Milliarden Euro mehr bekommen, Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und GKV-Spitzenverband hatten sich auf eine Erhöhung des Orientierungspunktwerts um 3,85 Prozent geeinigt. Umgesetzt werden muss dies auf Landesebene.

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