ABDA-Stellungnahme

„Sachlogisch falsch und leistungsfeindlich“

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Berlin -

Die ABDA läuft Sturm gegen die vom Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) geplante Anpassung des Fixhonorars um 25 Cent. Im Apothekerhaus kritisiert man insbesondere die Rechenmethodik des Ministeriums: „Dies ist sachlogisch falsch und leistungsfeindlich“, heißt es in der Stellungnahme der ABDA. Statt den vorgesehenen 8,35 Euro fordert die ABDA weiterhin einen Festzuschlag von 9,14 Euro.

 

Das BMWi hatte die Kostensteigerungen der Apotheken mit dem Anstieg des Rohertrags verrechnet und war daher nur auf auszugleichende Mehrausgaben von circa 8600 Euro pro Apotheke gekommen. Die ABDA wollte mehr als 38.000 Euro pro Offizin geltend machen.

Der Rohertragsanstieg müsse zuerst zur Deckung der Kosten für den wachsenden Leistungsumfang eingesetzt werden, heißt es in der Stellungnahme der ABDA. „Hierunter fallen unter anderem Mehrkosten für Personal mit entsprechenden Lohn- und Lohnnebenkosten.“

ABDA-Präsident Heinz-Günter Wolf sagte zur Berechnung des Ministeriums: „Die Rechenmethodik des BMWi verweigert dem Inhaber einer Apotheke de facto einen angemessenen Unternehmerlohn für die Mehrleistung, die er erbringt. Er erhält damit über all die Jahre noch nicht einmal einen Inflationsausgleich.“

Das BMWi hatte seine Rechenmethodik damit begründet, dass in der Verordnung auch die Interessen der Arzneimittelverbraucher berücksichtigt werden müssten. Dazu Wolf: „Dabei wird aber unterstellt, der Verbraucher interessiere sich nur für möglichst billige Arzneimittelpreise. Wo aber bleibt das Interesse an einer bundesweiten, flächendeckenden und hochwertigen Versorgung mit Arzneimitteln zu jeder Tages- und Nachtzeit?“

 

 

Die ABDA weist außerdem nochmals auf die Mehrausgaben der vergangenen Jahre hin: Neben dem Mehraufwand durch die Umsetzung der Rabattverträge habe sich die Intensität der Beratungsleistungen kontinuierlich ausgebaut, was wiederum zu höheren Personalkosten geführt habe.

„Insgesamt sind die Personalkosten der Apotheken von 2004 bis 2011 um 29,1 Prozent gestiegen. Und schließlich sind auch Apotheken von generellen Preissteigerungen betroffen – sei es für Mietzahlungen, Gebühren, für Abschreibungen oder Investitionen aller Art“, so Wolf.

Der DAV-Vorsitzende Fritz Becker hatte zudem mehrfach davor gewarnt, dass sich die Rechenmethodik auf die Honoraranpassung in den kommenden Jahren auswirken könne. Die ABDA greift das Argument auf: „Sollte diese Rechenmechanik auch für zukünftige Anpassungen des Apothekenentgelts zur Anwendung gebracht werden, wäre das eine dauerhafte Abkopplung der Apotheken von der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung."

 

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