Reimporteure

Saarland eilt Kohl zu Hilfe Julia Pradel, 22.09.2011 11:19 Uhr

Berlin - 

Der saarländische Landtag hat gestern einstimmig eine Bundesratsinitiative beschlossen, damit der Herstellerrabatt für Importarzneimittel auf 6 Prozent gesenkt wird. Alternativ müsse zumindest der gesetzliche Preisabstand von 15 Prozent beziehungsweise 15 Euro reduziert werden. Auch der Vorrang von Rabattpräparaten vor günstigeren Importarzneimitteln soll abgeschafft werden.

Ziel der Initiative sei es, „gegen die ungerechtfertigte Mehrfachbelastung der Reimporteure vorzugehen“, so der gesundheitspolitische Sprecher der Saarland-CDU, Tobias Hans. Die Importeure müssten seit August 2010 den erhöhten Herstellerrabatt von 16 Prozent tragen und gleichzeitig garantieren, dass ihre Medikamente günstiger sind als die der Originalanbieter.

Weiterhin wird in dem Antrag kritisiert, dass beim Arzneimittelmarkt-Neuordnungsgesetz (AMNOG) versäumt wurde, die Preisgünstigkeit eines Arzneimittels als ausschlaggebendes Kriterium im Gesetz zu verankern. In der Praxis habe dies entgegen der Rechtsauffasung des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) dazu geführt, dass Rabattarzneimittel vorrangig abgegeben würden.

Die Folge dieser Regelungen sind dem Antrag zufolge sinkende Umsätze bei den Reimporteuren und der Verlust von 300 Arbeitsplätzen alleine im Saarland. Ohne eine Änderung der Gesetze würden die Position der Originalhersteller weiter gestärkt und die Einsparmöglichkeiten der Krankenkassen verringert, so die Begründung der Initiative.

Das Saarland ist unmittelbar betroffen: In Merzig sitzt mit Kohlpharma der größte Reimporteur Deutschlands. Auch hier wurden die Belastungen für die Unternehmen kritisiert: „16 Prozent Herstellerrabatt plus die Preisgünstigkeit nach der 15/15-Regelung sind aus unserer Sicht für viele Importeure ruinös“, hieß es in einer Mitteilung aus April. Damals wurde so die Entlassung von insgesamt 300 Mitarbeitern begründet.

Auch im Antrag des Landtags wird die bei Kohl übliche Formulierung „15/15-Regelung“ aufgegriffen. Die geforderte Änderung zur vorrangigen Abgabe von Rabattarzneimitteln entspricht ebenfalls den Interessen des Unternehmens mit insgesamt 1200 Mitarbeitern. Kohl hatte zuletzt vergeblich gegen diese Regelung geklagt.