Saarland auf Rechtfertigungskurs APOTHEKE ADHOC, 19.05.2009 10:44 Uhr
Nach dem aktuellen Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) sucht die saarländische Landesregierung nach Rechtfertigungen für ihr umstrittenes Vorgehen. Der EuGH habe die Rechtsauffassung der saarländischen Landesregierung zwar „leider nicht bestätigt“. Die Entscheidung habe aber „nicht nur uns, sondern auch die Mehrzahl der deutschen Europarechtler überrascht“. Staatssekretär Wolfgang Schild (CDU) insistiert auf seiner bisherigen Linie: „Das Fremdbesitzverbot widerspricht der tagtäglichen Erfahrung der Deutschen. Denn schon heute arbeiten in deutschen Apotheken mehr angestellte Apotheker als 'Eigentümer-Apotheker'. Dies hat der Gesundheit der Deutschen erkennbar nicht geschadet.“
„Das deutsche Fremdbesitzverbot gebietet, dass der Betreiber einer Apotheke zwingend auch Apotheker sein muss. Es geht mit anderen Worten davon aus, dass der bei einem Nichtapotheker oder einer GmbH angestellte Apotheker eine Gefahr für die Gesundheit der Bevölkerung sei“, so Schild weiter.
„Auch angestellte Apotheker haben ein Berufsethos. Niemand käme auf die Idee, ein Arzt behandele einen Patienten nur deshalb unsorgfältig, weil er nicht Eigentümer des Krankenhauses sei. Was für Ärzte gilt, muss für Apotheker erst recht gelten", argumentiert der Staatssekretär.
„Gleichwohl haben wir die Entscheidung zu akzeptieren.“ Immerhin habe die heutige Entscheidung Klarheit zu der Frage gebracht, was im Apothekenrecht europarechtlich zulässig sei und was nicht. Schild: „Die heutige Entscheidung wird für eine einheitliche Anwendung des Europarechtes in der EU sorgen."
Der Staatssekretär findet am eigenen Rechtsbruch sogar etwas Gutes: „Die Diskussion um das Fremdbesitzverbot hat die Debatte um die Qualität pharmazeutischer Beratung belebt. Insoweit hat sie das befördert, was das saarländische Ministerium für Justiz, Arbeit, Gesundheit und Soziales nie aus dem Auge verloren hat: dass in deutschen Apotheken sachgerecht beraten werden kann und muss.“