Die Vorsitzende des Saarländischen Apothekervereins, Claudia Berger, hat bei der Jahresmitgliederversammlung die Regelungen zu Nullretaxationen – und Äußerungen von Kassenvertretern zu dem Thema kritisiert. Besonders ärgert sie sich über die Aussage von DAK-Chef Professor Dr. Herbert Rebscher, Apotheken könnten nicht erwarten, ordnungsgemäß vergütet zu werden, wenn sie nicht in der Lage seien, eine ordentliche Rechnung zu schreiben. Hier würden formale Spitzfindigkeiten vorgeschoben, um Zahlungen an Apotheker zu verweigern.
Mit Blick auf das GKV-Versorgungsstärkungsgesetz (GKV-VSG) zeigte sich Berger verhalten optimistisch, das Problem der Nullretaxationen in der Selbstverwaltung lösen zu können. In diesem Zusammenhang kritisierte Berger auch die Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG) von Juli 2013: Es mute anmaßend an, dass Krankenkassen Schadensersatz erhielten, ohne dem Schädiger einen konkreten Schaden überhaupt nachweisen zu müssen.
In ihrem Bericht kritisierte Berger außerdem die „vermehrt festzustellende Flucht der gesetzlichen Krankenversicherung aus dem Sachleistungsprinzip“. Insbesondere im Bereich der Inkontinenzversorgung werde dies deutlich: Es sei abenteuerlich, dass manche Krankenkassen nur noch eine Monatspauschale von 13 Euro für die Versorgung zahlten. Mit einem solchen Betrag könne man noch nicht mal ansatzweise Patienten versorgen.
Abschließend mahnte die Verbandsvorsitzende nochmals eine Anpassung des Apothekenhonorars an. Es könne nicht sein, dass eine solche Anpassung in das „Goodwill“ der Politik gestellt werde. Hier bedürfe es klarer gesetzlicher Vorgaben.
Geschäftsführer Carsten Wohlfeil ging in seinem Geschäftsbericht besonders auf die Hilfsmittelverträge auf Landesebene ein. Die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland hatte den bestehenden Versorgungsvertrag mit Inkontinenzhilfen zu Ende Juni gekündigt. Zwar habe die Kasse einen neuen Hilfsmittelvertrag angeboten, die Vertragskonditionen seien aber zum jetzigen Zeitpunkt „völlig indiskutabel“.
Dies betreffe zum einen die Höhe der Pauschale im stationären Bereich, zum anderen die Vertragsmodalitäten selbst. Denn der Vertrag sehe für die Versorgung von Versicherten keine Einzelfallgenehmigung vor, so Wohlfeil. Dies sei zwar im Sinne des Bürokratieabbaus zu begrüßen, bedeute im Umkehrschluss aber, dass Leistungserbringer keine Sicherheiten mehr haben, überhaupt bezahlt zu werden. Werde ein Versicherter im gleichen Versorgungszeitraum von verschiedenen Leistungserbringern versorgt, so könne nur der zuerst angegangene Leistungserbringer eine Vergütung beanspruchen.
Auf der Mitgliederversammlung wurden anschließend die notwendigen Regularien abgearbeitet: Der Vorstand wurde für das Geschäftsjahr 2014 einstimmig entlastet, außerdem wurde der Haushaltsentwurf 2015 – ebenfalls einstimmig – genehmigt. Der Jahresbeitrag wurde moderat auf 660 Euro für Haupt- und 610 Euro für Filialapotheken erhöht.
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