Anfang Juni entschied der Petitionsausschuss des Bundestages, dass Benedikt Bühlers Petition für ein Rx-Versandhandelsverbot nicht als Einzelpetition angenommen wird. Sie soll stattdessen an eine andere „Leitpetition“ angeschlossen werden, über die seit zwei Jahren ohne Erfolg beraten wird. Gegen dieses Vorgehen hat der Pharmaziestudent nun mit Unterstützung von Rechtsanwalt Dr. Morton Douglas offiziell Widerspruch eingelegt. Bis Anfang Juli muss der Bundestag über Bühlers Widerspruch entscheiden.
Im Widerspruch argumentiert Douglas, dass der Anschluss der Petition für ein Rx-Versandhandelsverbot an eine andere Petition aus dem Jahre 2016 nicht zulässig sei, da zwischen beiden Petitionen keine wesentliche Vergleichbarkeit bestehe.
In der Petition von 2016 wird gefordert, nur solche „Unternehmen und Apotheken im deutschen Gesundheitssystem ausgestellte Rezepte für verschreibungspflichtige Medikamente abrechnen dürfen, die sich an der gemeinschaftlichen Notdienstbereitschaft der lokalen Apotheken beteiligen“. Mit nur 753 Zeichnern verfehlte diese Petition klar das Quorum von 50.000 Unterschriften und wird seitdem im Petitionsausschuss beraten.
Laut Bühlers Widerspruch geht es in der drei Jahre alten Petition jedoch „um die Frage, wie die durch das System von Nacht- und Notdienst gewährleistete flächendeckende rund um die Uhr Versorgung von Arzneimitteln angemessen kompensiert werden kann, wenn einige Markteilnehmer sich hieran nicht beteiligen”. Dies sei „jedoch eine Fragestellung, die in keinem Zusammenhang mit der nunmehr eingereichten Petition steht”.
Bühler erklärt darüber hinaus, dass die Obleute im Petitionsausschuss aller Fraktionen nach Prüfung seiner Petition keine wesentliche Vergleichbarkeit” festgestellt hätten, sodass „eine Veröffentlichung möglich erscheint“. Es besteht also noch Hoffnung für sein eigenes Ansinnen. Besonders gefreut hat den Pharmaziestudenten, dass die Noweda ihn unterstützt und die Kosten für die anwaltliche Unterstützung übernimmt.
Bereits Anfang des Monats erklärte Bühler gegenüber APOTHEKE ADHOC: „Das Wort ‚Versandhandelsverbot‘ kommt nicht einmal in der genannten Petition vor. In meiner Petitionsbegründung sind aktuelle Fakten aufgeführt, damit die Petition genehmigt wird, wie beispielsweise der Koalitionsvertrag, der Dringlichkeitsantrag aus Bayern sowie das Schreiben an die EU-Kommission.“
Begonnen hatte Bühlers Engagement für das Rx-Versandverbot im Februar mit einem Brief an CDU-Chefin Annegret Kramp-Karrenbauer. Darin erinnerte er sie an das im Koalitionsvertrag niedergeschriebene Versprechen. Bühler schrieb weitere Briefe nicht nur an Politiker, sondern auch an den ABDA-Präsidenten. Unter #MitUnsNicht initiierte er eine Facebook-Kampagne und startete eine Petition auf Open Petition zum Rx-Versandverbot.
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