Die SPD-Gesundheitspolitiker lehnen den von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) vorgelegten Gesetzentwurf für ein Rx-Versandverbot ab. „Wir schließen uns dem Entwurf nicht an“, hieß es im Anschluss an eine Sitzung der AG Gesundheit aus dem Büro von SPD-Arzneimittelexpertin Sabine Dittmar. Die Fraktion werde Gröhe auffordern, andere Alternativen zum Rx-Versandverbot vorzulegen und zu prüfen, hieß es. Außerdem hält man das von Gröhe gewählte unabgestimmte Vorgehen in der SPD für „ungewöhnlich“.
„Im Ziel sind wir uns einig, dass wir nach dem EuGH-Urteil für gleiche Wettbewerbsbedingungen zwischen inländischen und ausländischen Apotheken sorgen wollen. Die AG-Gesundheit schließt sich dem Entwurf allerdings nicht an und vertritt die Auffassung, dass dies über eine Konkretisierung des § 129 SGB V besser erreicht werden könnte als mit einem RX-Versandverbot. Das BMG wird deshalb um Prüfung gebeten“, so Dittmar.
Dass die SPD den Gesetzentwurf zum Rx-Versandverbot sorgfältig prüfen werde, hatte bereits Gesundheitsexperte Edgar Franke angekündigt. Eine inhaltliche Aussage zu Gröhes Gesetzentwurf machte der Vorsitzende des Gesundheitsausschusses nicht. Nur so viel: „Die SPD hat sich noch nicht festgelegt.“ Nach der Sitzung der AG Gesundheit stehen die Zeichen jetzt zunächst auf Rot. Für die SPD hatte Franke statt eines Rx-Versandverbots eine Deckelung von Rx-Boni im Sozialgesetzbuch vorgeschlagen.
Irritiert ist man in der SPD auch über das nicht abgestimmte Vorpreschen Gröhes. „Normalerweise werden Gesetzesentwürfe auf Arbeitsebene zunächst abgestimmt“, heißt es dazu bei den SPD-Gesundheitspolitikern. In der Tat ist der Verfahrensweg ungewöhnlich: Gröhe hat seinen Entwurf an die stellvertretenden Vorsitzenden der CDU/CSU- und der SPD-Bundestagsfraktionen, Georg Nüßlein und Karl Lauterbach, sowie an die gesundheitspolitische Sprecher, Maria Michalk (CDU) und Hilde Mattheis (SPD), mit der Bitte um „Meinungsbildung“ zugeleitet.
Außerdem hat Gröhe seinen Entwurf parallel an das Bundeskanzleramt zur „Frühkoordinierung mit den Ressorts der Bundesregierung“ verschickt. Normalerweise wird ein auf Arbeitsebene abgestimmter Gesetzentwurf an alle Ressorts zur Abstimmung geleitet. Der jetzt gewählte Umweg ist möglicherweise dem EU-Notifizierungsverfahren geschuldet. Erst der Kabinettsentwurf soll der EU vorgelegt werden. Weil nach der Notifizierung keine Änderungen mehr erfolgen dürfen, soll auf dem Weg der „Frühkoordienierung“ jetzt die notwendige Abstimmung erreicht werden.
Lauterbach hatte ein Rx-Versandverbot unmittelbar nach dem EuGH-Urteil kategorisch ausgeschlossen. „Den Versandhandel mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln zu verbieten, als Konsequenz aus der Entscheidung des EuGH ist falsch und dahingehende Forderungen sind abzulehnen“, so Lauterbach eine Woche nach dem Urteil.
Auch SPD-Arzneimittelexpertin Sabine Dittmar äußerte sich skeptisch zu einem Verbot. „Wir müssen jetzt gesetzgeberisch nach einer Antwort auf das EuGH-Urteil suchen“, sagte Dittmar: „Das separate Rx-Versandverbot klingt zwar sehr charmant, aber es ist rechtlich wohl nicht durchsetzbar.“ Bereits die schwarz-gelbe Bundesregierung habe das versprochene Rx-Versandverbot nicht durchsetzen können. Unabhängig von den rechtlichen Bewertungen hielt Dittmar ein komplettes Versandverbot für nicht angezeigt: „Wenn wir heute in den Supermärkten bereits Erkältungsmittel kaufen können, können wir den Verbrauchern den Versandhandel kaum wieder wegnehmen.“
Es gehe in den kommenden Beratungen darum, den besten Weg für den Erhalt der flächendeckenden Versorgung mit Apotheken zu finden, sagte Franke jetzt. „Dabei geht es in erster Linie um handwerkliche Dinge.“ Man müsse einen rechtssicheren Weg einschlagen. Franke: „Es macht keinen Sinn, wenn das Gesetz in einem halben Jahr wieder vor Gerichten landet.“ Mit seinem Vorschlag, im Sozialgesetzbuch (SGB V) Regeln für Boni zu verankern, könne man das gleiche Ziel erreichen. „Es gibt unterschiedliche Wege“, so Franke.
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