21 Fragen haben die Grünen an Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) über seinen Gesetzentwurf zum Rx-Versandverbot gestellt. 18 Mal wurden sie abgespeist mit schmallippigen Antworten: „Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen“ oder „Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor“. Die Grünen sind sauer: „Die Antwort der Bundesregierung auf unsere Kleine Anfrage macht deutlich, dass man sich den schlechten Gesetzentwurf von Gesundheitsminister Gröhe (noch) nicht zu Eigen machen will“, kommentiert Kordula Schulz-Asche, Gesundheitsexpertin der Grünen.
Der Entwurf von Minister Gröhe in der bereits nachgebesserten Fassung von Januar 2017 sei „voller unbelegter Vermutungen und Widersprüche“, so Schulz-Asche weiter. Vier Monate seien seit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zur in Deutschland geltenden Apothekenpreisbindung vergangen. Vier Monate, in denen Versandapotheken aus dem europäischen Ausland mit Boni von bis zu 30 Euro pro eingereichtem Rezept auf Kundenfang gingen, während sich die inländischen Versand- und Präsenzapotheken weiterhin an die Preisbindung für verschreibungspflichtige Medikamente halten müssen. „Wann die Bundesregierung bereit ist, diese akute Ungleichbehandlung aufzulösen, bleibt offen“, so die Grüne.
In der „Vorbemerkung“ auf die Fragen der Grünen verweist für die Bundesregierung die Staatssekretärin im Bundesgesundheitsministerium, Ingrid Fischbach (CDU), auf den noch nicht abgeschlossenen Meinungsbildungsprozess in der Koalition. Die Fragen der Grünen bezögen sich auf einen Gesetzentwurf zum Verbot des Rx-Versandhandels. „Der Meinungsbildungsprozess innerhalb der Bundesregierung ist daher noch nicht abgeschlossen. Zum jetzigen Zeitpunkt kann die Bundesregierung daher keine Angaben zum Regelungsziel, Inhalt oder Begründung des Entwurfs machen“, bügelt das BMG die Fragesteller ab.
Auf die Frage nach der Gefährdung der Arzneimittelversorgung auf dem Land antwortet Fischbach immerhin, dass die flächendeckende Versorgung bei der Bundesregierung einen hohen Stellenwert genieße und dass die Bundesregierung zahlreiche Maßnahmen zur Sicherstellung angestoßen habe. Auf die Frage nach der aktuellen Apothekenzahl in Deutschland verweist Fischbach lapidar auf „öffentlich zugängliche Daten“.
„Wie die Antwort auf unsere Kleine Anfrage zeigt, befindet sich die Bundesregierung noch im Meinungsbildungsprozess“, kommentiert Schulz-Asche die Abfuhr des BMG mit diplomatischer Höflichkeit.
Die Bundesregierung verweise auf das Urteil des EuGH und führe aus, dass die in Rede stehende Regelung zur Preisbindung nicht mit Artikel 36 AEUV gerechtfertigt werden könne. Der EuGH sehe aber keinen Zusammenhang zwischen der hiesigen Preisbindung und einer flächendeckenden, qualitativ hochwertigen Arzneimittelversorgung. Im Gegenteil, so der EuGH, sei nicht auszuschließen, dass mehr Preiswettbewerb zwischen Apotheken sogar die gleichmäßige Versorgung mit Arzneimitteln fördern würde, kritisiert Schulz-Asche die aus ihrer Sicht mangelhafte Begründung des vorgeschlagenen Rx-Versandverbots durch das BMG.
„Die Behauptung von Minister Gröhe, nur die Preisbindung sei Garant für die flächendeckende Versorgung, entbehrt jeder empirischen Grundlage“, so Schulz-Asche: „Dass für Minister Gröhe allein das Rx-Versandhandelsverbot die Lösung sei, liegt daran, dass er sich mit anderen gar nicht beschäftigt hat. Angesichts bekannter Daten, wie dem leichten Rückgang der Apothekenzahlen, den deutlichen regionalen Unterschieden in der Verteilung, der starken Umsatzunterschiede und der steigenden Zahl angestellter Apothekerinnen und Apotheker liege jedoch der Verdacht nahe, dass die Bundesregierung die tatsächliche Lage auf dem Apothekenmarkt ausblende und die Verunsicherung der Bevölkerung bewusst in Kauf nehme.
Das Vorgehen der Bundesregierung spreche nicht für einen verantwortungsvollen Umgang mit diesem Problem. „Der EuGH hat einer staatlichen Regulierung hohe Hürden gestellt, denen der vorliegende Entwurf des Gesundheitsministeriums in keiner Weise gerecht wird“, kritisiert Schulz-Asche.
„Leidtragende werden zunächst inländische Apotheken in benachteiligten Lagen sein, die durch die andauernde Ungleichbehandlung zu ausländischen Apotheken und die andauernde Rechtsunsicherheit in ihrer Existenz bedroht sind.“ Gröhes Rx-Versandhandelsverbot stehe „weiter europarechtlich und verfassungsrechtlich auf sehr wackeligen Beinen“.
Da die notwendige grundlegende Reform der Preisgestaltung im Apothekenwesen noch längerer zeit beanspruche bedürfe es „sofort einer gesetzlichen Regelung, die unverzüglich und rechtssicher die Gleichbehandlung von ausländischen und inländischen Apotheken herstellt und für die Apothekenabgabepreise Leitplanken gegen ruinösen Wettbewerb schafft“, fordert die Grüne.
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