Mit dem Rx-Versandverbot will Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) auf das EuGH-Urteil zu Rx-Boni reagieren. In der kommenden Woche könnte es hierzu einen Kabinettsbeschluss geben. Dagegen hatte sich schon vorab eine Petition gerichtet, die jedoch nicht das nötige Quorum erreichte.
Norbert Klösel hatte die Petition am 13. Dezember gestartet und darin gefordert: „Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass die Initiative des Bundesgesundheitsministers, in dem der Versand von rezeptpflichtigen Medikamenten durch Online-Apotheken verboten werden soll, gestoppt beziehungsweise nicht verabschiedet wird.“ Online Apotheken seien ein wichtiges Glied in der Versorgung mit Arzneimitteln, hieß es zur Begründung.
Insbesondere in ländlichen Gebieten seien stationäre Apotheken eine Ausnahme und der kranke Mensch müsse weite Wege und Kosten auf sich nehmen, um überhaupt Medikamente zu erhalten, begründet der Petent sein Anliegen: „Das Einknicken von Herrn Gröhe vor der Apotheker-Lobby, die angeblich durch die jetzige Praxis Nachteile haben, ist unbegreiflich“, schrieb Klösel.
Insgesamt zeichneten 1568 Unterstützer die Petition. Das Quorum von 50.000 Stimmen wurden demnach deutlich verfehlt. Ab dieser Schwelle befasst sich im Regelfall der Bundestag mit einer Petition. Die Abgeordneten des Petitionsausschusses können sich mit einer Zweidrittel-Mehrheit aber auch gegen die Beratung einer Petition in einer öffentlichen Sitzung entscheiden. Anders herum ist auch möglich, eine Petition öffentlich zu beraten, obwohl sie das nötige Quorum nicht erreicht hat.
Entscheidend ist letztlich der Inhalt der Petition. Über das Anliegen von Klösel zu Gröhes Gesetz wird jetzt noch beraten. Vorsitzende des Petitionsausschusses ist die Abgeordnete Kersten Steinke von der Fraktion Die Linke.
Klösel hatte in seiner Petition seine persönlichen Erfahrungen geschildert: In seiner Stadt seien allein in der Fußgängerzone auf 200 Metern sechs Apotheken. „So schlecht kann es ihnen also gar nicht gehen“, so der Antragsteller. Dafür gebe in den östlichen Vororten auf vielen Kilometern gerade mal eine Apotheke und die sei zumindest abends und am Wochenende nicht mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen. „Meine Online-Apotheke dagegen kann ich sieben Tage die Woche kostenlos erreichen und Bestellungen aufgeben, die mich innerhalb von zwei bis drei Tagen erreichen. Rezepte werden kostenlos dorthin gesandt und der Versand der Medikamente ist ebenfalls kostenlos“, zählt Klösel die Vorteile aus seiner Sicht auf.
Darüber erhalte er mit jeder Lieferung sein „Medikamentenprofil“. In dem seien unter anderem Risiken und mögliche Wechselwirkungen in „klarem Deutsch“ erläutert, „ohne dass ich lange verklauselte Beipackzettel lesen muss“. Dies habe er von keiner stationären Apotheke bisher erhalten. Eine Verabschiedung des Gesetzes von Herrn Gröhe sei daher nicht gerechtfertigt und schädige „Millionen von kranken Menschen zugunsten der sowieso schon überprivilegierten Apotheker“.
Ebenfalls gescheitert war allerdings auch eine Petition für ein Rx-Versandverbot. Petent Chris Werner hatte gefordert, „dass nur solche Unternehmen und Apotheken im deutschen Gesundheitssystem ausgestellte Rezepte für verschreibungspflichtige Medikamente abrechnen dürfen, die sich an der gemeinschaftlichen Notdienstbereitschaft der lokalen Apotheken beteiligen“. Mit 753 Zeichnern verfehlte die Petition zwar klar das Quorum, Werner war dennoch zufrieden: „Wir haben eine lebhafte Diskussion ausgelöst. Mal sehen, was jetzt aus unserem Vorschlag zur Abwehr des EuGH-Urteils wird.“
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