Nach der politischen Sommerpause will Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) über das Schicksal des von der ABDA seit dem EuGH-Urteil geforderten Rx-Versandverbots entscheiden. Jetzt liefert 2hm-Gutachterin Iris an der Heiden in einem Beitrag für ein AOK-Fachmagazin noch einmal Argumente gegen ein Verbot: Der Rx-Onlinehandel sei nicht verantwortlich für die Existenzsorgen vieler Apotheken und ein Verbot könne die Probleme nicht lösen, meint sie.
Auch ohne Prognosen und bereits anhand der aktuellen Datenlage „kann festgestellt werden, dass ein Rx-Versandverbot die bestehenden wirtschaftlichen Probleme eines wesentlichen Anteils der Apotheken nicht lösen kann“, schreibt an der Heiden in einem Beitrag für die Zeitschrift „G+G Wissenschaft“ (GGW) des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO). Angesichts der guten Versorgungslage sollte sich die Politik nicht von „undefinierten und zukünftig möglicherweise eintretenden Problemen leiten lassen“, warnt die 2hm-Gutachterin vor rein politisch motivierten Entscheidungen. Stattdessen müsse die die Honorierung der Leistungen von Apothekern und Großhändlern auf einer datenbasierten und transparenten Preissetzung erfolgen.
Im Fokus der befürchteten Konsequenzen des EuGH-Urteils für die Flächendeckung stehe die Bedrohung der wirtschaftlichen Situation der Vor-Ort-Apotheken und nicht die Leistung der Versandhändler an sich, die durch eine Lieferung nach Hause grundsätzlich der Flächendeckung diene – wenn auch nur ergänzend. Die wirtschaftliche Situation vieler Apotheken sei jedoch bereits vor dem EuGH-Urteil für ein langfristiges Bestehen gefährdend: Rund 7600 Apotheken erwirtschafteten bereits im Jahr 2015 einen Bruttobetriebsüberschuss vor Steuern und nach Bruttoinvestitionen von unter 100.000 Euro.
„Mit diesen 7600 Apothekenunternehmen waren damit zirka 48 Prozent aller Apothekenunternehmen im Jahr 2015 mittelfristig im Bestand gefährdet, 2600 davon waren mit einem Ergebnis von durchschnittlich nur 30.000 Euro kurzfristig gefährdet, so an der Heiden. Diese Apotheken seien durch ein Rx-Versandverbot zwar gegebenenfalls vor sich weiter verstärkendem Wettbewerbsdruck geschützt, jedoch auch im Verbotsfall immer noch für eine Geschäftsübergabe als Einzelunternehmen zu unrentabel, und damit sei eine weitere Konsolidierung der Apotheken sehr unwahrscheinlich.
Aktuell sei die flächendeckende Versorgung durch Apotheken nicht gefährdet und für gegebenenfalls zukünftig in der Fläche fehlende Apothekenstandorte existieren gesetzliche Sicherungsmechanismen: Rezeptsammelstellen, Zweig- und Notapotheken. Außerdem habe die Schließung von Apotheken in den vergangenen zehn Jahren verstärkt in großstädtischen Kreisen stattgefunden, die aufgrund der höheren Apothekendichte dort und der besseren Erreichbarkeit weniger Bedeutung für die Bedrohung der Flächendeckung besäßen. „Wirtschaftlich geht es den Apotheken in dünn besiedelten Kreisen am besten, sie haben durchschnittlich die höchsten Betriebsergebnisse. Von den 7600 wirtschaftlich gefährdeten Apotheken liegen nur 2300 in ländlichen Kreisen“, so die 2hm-Gutachterin. Diese Daten des Statistischen Bundesamtes widerlegten damit eindeutig ein eindimensionales Bild der „armen Landapotheke“.
Auf absehbare Zeit sieht an der Heiden durch den Rx-Versandhandel auch keine wirtschaftliche Bedrohung für die Vor-Ort-Apotheken. Der Marktanteil der Versender sei für rezeptpflichtige Arzneimittel nach 14 Jahren Versanderlaubnis „marginal und wuchs in den 1,5 Jahren nach dem EuGH-Urteil mit Steigerungsraten von zirka zehn Prozent ebenfalls gering“. Fortgeschrieben wäre bei gleicher Steigerungsrate im Jahr 2026 ein Marktanteil von rund 2,4 Prozent erreicht.
Allerdings sei eine zukünftig stärkere Steigerung des Marktanteils bei Einführung des E-Rezeptes nicht auszuschließen. Die Steigerungen des Marktanteils bei Rx müssten an der Heiden zufolge jedoch zunächst jährlich mindestens 40 Prozent betragen, um mittelfristig zu bedrohlichen Marktanteilen der europäischen Versender gegenüber den Vor-Ort-Apotheken zu führen.
Für die Preise in der AMPreisV ergebe sich aus dem EuGH-Urteil, die bereits im Mai 2017 mit Anhebung der Rezeptur- und Dokumentationszuschläge verfolgte Strategie weiterzuverfolgen, nicht nur den absoluten Festzuschlag für Fertigarzneimittel, sondern alle Leistungsbestandteile der AMPreisV kostendeckend zu vergüten, so an der Heiden. Im AOK-Beitrag wiederholt die 2hm-Gutachterin die bereits im Gutachten für das BMWi enthaltenen Vorschlage für eine Honorarumstellung: Leistungen für Rezepturen, Notdienst und erhöhten Dokumentationsaufwand seien für eine kostendeckende Vergütung um rund 500 Millionen Euro pro Jahr zu erhöhen. Beim zeitlichen Aufwand für die Zubereitung von parenteralen Lösungen seien die Prozesse effizienter geworden, hier liege eine kostendeckende Vergütung zirka 250 Millionen Euro niedriger als bisher. Die Vergütung für Rx-Fertigarzneimittel liege mit absolutem und prozentualem Zuschlag zusammen rund 1,25 Milliarden Euro über Kostendeckung.
Der Erhalt der flächendeckenden Versorgung durch Vor-Ort-Apotheken sei eine Frage der Strukturförderung und nicht eine Frage der Preise für eine Leistung. Denn in den Fällen, wo eine Apotheke nicht rentabel geführt werden könne, könne auch die Leistung nicht in hinreichendem Umfang erbracht werden, da die entsprechende Auslastung nicht gegeben sei. Die AMPreisV lasse jedoch eine Strukturförderung über den Nacht- und Notdienst-Fonds oder weitere mögliche Strukturfonds zu. „Ein Strukturfonds für alle 2300 gefährdeten ländlichen Apotheken würde zu zusätzlichen Kosten von 100 Millionen Euro pro Jahr führen, um diesen Apotheken ein Betriebsergebnis von 100.000 Euro zu ermöglichen und sie damit zu erhalten, so an der Heiden.
Über die Erhöhung der allgemeinen Preise wären mit gleichem Ergebnis für die 2300 Apotheken zirka zwei Milliarden Euro aufzubringen. Dieser Vergleich zeige, wie wichtig es sei, dass Problem und Lösung differenzierter benannt würden als in der aktuellen Debatte. Für das Rx-Versandverbot stellt sich eine vergleichbar grundlegende Frage: „Wie kann ein Rx-Versandverbot 7600 bereits im Jahr 2015 gefährdete Apotheken-Unternehmen im Bestand erhalten? Was antwortet man dem EuGH auf die Frage, was neben dem Verbot noch für den Erhalt getan wird? Findet man hier keine stichhaltige Antwort, wird der EuGH auch dieses Problem aufgreifen.“