Bundesrat

Rx-Versandverbot in AMG-Novelle? Alexander Müller, 11.03.2009 16:30 Uhr

Berlin - 

Überraschende Wende in der Diskussion um den Rx-Versand: Ein Verbot des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln könnte über den Bundesrat noch in die AMG-Novelle eingebracht werden. Wie APOTHEKE ADHOC erfuhr, hat das zuständige Fachgremium des Gesundheitsausschusses gestern ein entsprechendes Antragsbündel der Länder Sachsen und Bayern verabschiedet. Im Ausschuss wird das Thema am 18. März diskutiert.

Der Vorstoß Sachsens und Bayerns entspricht der Bundesratsinitiative, die die Freistaaten bereits 2008 zweimal in den Bundesrat eingebracht hatten. Zuletzt hatte sich im Dezember im Gesundheitsausschuss eine Mehrheit von 10:4 für den Antrag ausgesprochen. Baden-Württemberg, das Saarland, Bremen und Schleswig-Holstein hatten im Ausschuss dagegen gestimmt, Hessen und Niedersachsen hatten sich enthalten.

Neben den Befürwortern könnte eines der beiden damals unentschlossenen Länder jetzt überzeugt von dem Vorstoß sein: Im Unterausschuss stimmten gestern 11:5 Länder für ein Rx-Versandverbot. Offenbar sehen die Länder in der AMG-Novelle eine neue Chance, nachdem Sachsen und Bayern ihre Bundesratsinitiative im Dezember selbst von der Tagesordnung genommen hatten - dem Vernehmen nach fehlte im Plenum des Bundesrats damals eine Stimme. Während im Ausschuss jedes Land eine Stimme hat, wird im Plenum nach Bevölkerung gewichtet.

Neben dem Rx-Versandverbot waren auch die Apothekenhonorare für Parenteralia-Rezepturen im Unterausschuss ein Thema. Laut Länderkammer sollen Rezepturen aus Fertigarzneimitteln nicht - wie von der Bundesregierung geplant - vom Rabattverbot ausgenommen werden, da dies zu rezepturindividuellen Preisen führen würde. Dagegen hatte der Unterausschuss zum Thema Großhandelsvergütung dem Vernehmen nach keine Änderungswünsche.

Findet sich für die insgesamt 76 Änderungsvorschläge auch im Gesundheitsausschuss eine Mehrheit, werden die Anträge zur AMG-Novelle am 3. April im Plenum der Länderkammer diskutiert. Auch im Bundestag wird der Gesundheitsausschuss federführend in der Diskussion der AMG-Novelle sein. Die Anhörung im Ausschuss soll am 6. Mai stattfinden, bevor der Gesetzesentwurf am 17. Juni zurück an das Plenum geht. Am 1. August soll das Gesetz in Kraft treten.