Rx-Versandverbot

Huml gegen Lauterbach: Keine Tauschgeschäfte

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Berlin -

Die bayerische Gesundheitsministerin Melanie Huml (CSU) hat den Kompromissvorschlag der Bundes-SPD in der Debatte um das von Bayern geforderte Versandhandelsverbot für verschreibungspflichtige Arzneimittel zurückgewiesen. „Es ist zwar grundsätzlich begrüßenswert, dass die SPD ihre Blockadehaltung beendet. Bayern lehnt aber unseriöse Tauschgeschäfte zu Lasten der Beitragszahler ab“, so Huml, die für Bayern als erste einen Rx-Verbot-Antrag in den Bundesrat eingebracht hatte.  

Am Samstag hatte SPD-Fraktionsvize Karl Lauterbach via Bild-Zeitung und Twitter einen Kurswechsel für die SPD eingeleitet. Die SPD scheint nun doch dazu bereit, ein Verbot des Versandhandels rezeptpflichtiger Arzneien zu unterstützen. Lauterbach, knüpfe daran jedoch die Bedingung, dass chronisch Kranke in der Apotheke keine Zuzahlung mehr leisten müssen.

Huml entgegnete: „Leider fehlt ein vernünftiger Vorschlag der SPD zur Gegenfinanzierung. Es ist nicht nachvollziehbar, die Sicherung der Arzneimittelversorgung von der Erfüllung kostenwirksamer Wahlkampfforderungen abhängig zu machen, die letztendlich von allen Beitragszahlern finanziert werden müssten.“

Huml appelliere an die Bundes-SPD, statt „Parteipolitik das Wohl der Menschen im Land in den Vordergrund zu rücken und das Versandhandelsverbot ohne Wenn und Aber zu unterstützen.“ Die Bürger benötigten weiterhin eine wohnortnahe Arzneimittelversorgung rund um die Uhr – auch in Notfällen und mit in der Apotheke angefertigten Rezepturen bei persönlicher Beratung. „Dies kann keine Versandapotheke leisten“, so Huml.

Bayern hatte früher noch als Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) mit einem eigenen Rx-Versandverbotsantrag im Bundesrat auf das EuGH-Urteil vom 19. Oktober 2016 reagiert. Der Freistaat wolle einen ruinösen Preiskampf zu Lasten der Apotheken verhindern, hieß es darin. Der Bundesrat stimmte am 25. November 2016 dem Vorstoß Bayerns auch mit den Stimmen von SPD-regierten Ländern zu.

Lauterbachs Kurswechsel stößt bei den Krankenkassen und der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) auf Ablehnung. Krankenkassen wie Verbraucherschützer sehen zwischen beiden Sachverhalten keinen Zusammenhang. „Wir halten ein Versandhandelsverbot im 21. Jahrhundert nicht für zeitgemäß, und das würde sich auch durch eine Änderung bei den gesetzlichen Zuzahlungen nicht ändern“, sagte ein Sprecher des GKV-Spitzenverbandes zu APOTHEKE ADHOC.

vzbv-Gesundheitsexperte Kai Vogel erklärte, er verstehe und unterstütze zwar das anliegen, Zuzahlungen der Patienten abzuschaffen, aber die Verknüpfung mit dem Rx-Versandverbot sei „nicht zielführend.“ Vogel: „Entweder es gibt Rx-Versandhandel oder nicht.“

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