Rx-Versandverbot

Meyer: Kein Schadenersatz für Versandapotheken

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Berlin -

Die SPD scheint auf die Linie von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) einzuschwenken und ein Rx-Versandverbot mit zu tragen. Die Versandapotheken warnen in heller Aufregung vor einer möglichen Staatshaftung. Allerdings wären die rechtlichen Hürden für etwaige Schadenersatzforderungen von DocMorris & Co. relativ hoch, erklärt Professor Dr. Hilko Meyer.

Der Bundesverband Deutscher Versandapotheken (BVDVA) hat bei Professor Dr. Christian König, Direktor des Zentrums für Europäische Integrationsforschung der Universität Bonn, ein Gutachten in Auftrag gegeben. Details werden noch nicht verraten. Doch die Quintessenz des BVDVA ist, dass ein Rx-Versandverbot „EU-rechtlich sehr riskant“ sei. Die ausländischen Versender könnten mit Klagen nicht nur das Verbot rückgängig machen, sondern zudem Schadenersatzzahlungen fordern, so der BVDVA.

Meyer von der Frankfurt University of Applied Sciences bewertet das so: „Zwar kennt das europäische Recht – anders als das deutsche – tatsächlich den Begriff des legislativen Unrechts, sodass eine Gesetzgebung theoretisch eine Staatshaftung mit Schadenersatzforderung zur Folge haben kann.“ Allerdings sei bei Schadenersatzforderungen wie immer nicht nur die Rechtslage entscheidend, sondern auch die tatsächliche Lage. „Sowohl die Höhe des Schadens muss beweisbar sein als auch die Kausalität“, erklärt Meyer.

Vor allem muss Meyer zufolge ein „qualifizierter Verstoß“ des Gesetzgebers gegen Unionsrecht vorliegen, der angesichts der Rechtsprechung des EuGH und der Rechtslage in den meisten anderen EU-Staaten nicht vorliege. Sogar der Generalanwalt Maciej Szpunar habe im vorliegenden Verfahren das Versandhandelsverbot befürwortet. „Es fehlt daher an der zentralen Voraussetzung für eine Haftung“, so Meyer.

Einen bekannten Fall der Staatshaftung gab es vor Jahren um Bier, genauer gesagt das deutsche Reinheitsgebot. Die elsässische Brauerei Fischer hatte 1987 vor dem EuGH recht bekommen, dass sie ihr Produkt als Bier in Deutschland vertreiben darf, obwohl es nicht nach dem Reinheitsgebot gebraut wurde. In einem zweiten Verfahren wurde der Brauerei tatsächlich sogar ein Anspruch auf Schadenersatz zugesprochen. Doch mit der Durchsetzung dieses Anspruchs scheiterten die Franzosen letztlich vor dem Bundesgerichtshof (BGH). Geld hat die Brauerei nie gesehen.

Meyer hatte schon 2012 bei einer Anhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestags zu Protokoll gegeben, dass ein Rx-Versandverbot aus seiner Sicht verfassungsrechtlich machbar sei. Die Frage hätten nicht Verfassungsrichter zu beantworten, sondern die Abgeordneten, so Meyer damals.

Zwar sei ein Verbot fraglos ein Eingriff in die Berufsfreiheit, dem stehe aber das Grundrecht der Verbraucher auf körperliche Unversehrtheit gegenüber, argumentierte Meyer. Das Bundesverfassungsgericht habe sehr weitreichende Einschnitte in die Berufsausübungsfreiheit für zulässig erklärt, solange ein Zusammenhang zum Schutz der Bevölkerung bestehe. Das Argument, zugelassene Versandapotheken seien sicher, ließ Meyer nicht gelten: „Es gibt einen Zusammenhang zwischen der generellen Freigabe des Versandhandels und dem Anstieg von Arzneimittel-Fälschungen.“

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