Bundesrat: Bayern-Antrag auf der Kippe Lothar Klein, 24.11.2016 12:53 Uhr
Der Antrag von Bayerns Gesundheitsministerin Melanie Huml (CSU) für ein Verbot des Versandhandels mit rezeptpflichtigen Arzneimitteln wird in der morgigen Sitzung des Bundesrates vermutlich keine Mehrheit finden: „Es steht auf der Kippe“, heißt es nach einer Probeabstimmung. Die SPD-geführten A-Länder lehnen demnach den Vorstoß geschlossen ab. Auf der Seite der CDU/CSU-geführten Landesregierungen gibt es hingegen noch kein klares Bild: Einige B-Länder ließen ihre Haltung noch offen.
Angesichts der Mehrheitsverhältnisse im Plenum der Länderkammer bleibt es daher bis zur Abstimmung spannend. Die 29 Empfehlungen des Gesundheitsausschusses zum Arzneimittel-Versorgungsstärkungsgesetz (AM-VSG) werden in der Sitzung einzeln abgestimmt. Unter der Ziffer 26 wird zunächst der Antrag Bayerns für ein Rx-Versandhandelsverbot aufgerufen. Findet dieser keine Mehrheit, stimmt der Bundesrat über Ziffer 27 als „Hilfsempfehlung“ ab.
Darin wird eine weichere Variante empfohlen: Das EuGH-Urteil führe zu einem unterschiedlichen Marktzugang und zu einer unterschiedlichen Preisbildung für inländische und ausländische Versandapotheken: „Der Bundesrat fordert daher die Bundesregierung auf, die mit dem Urteil verbundenen Fragen – auch ein Verbot des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln – umfassend zu prüfen und geeignete Lösungen vorzuschlagen“. Die müssten europa- und verfassungsrechtlich zulässig sein und die Interessen der Patienten „an einer flächendeckenden, zeitnahen Arzneimittelversorgung ebenso berücksichtigen wie die Wirtschaftlichkeit der Versorgung“.
Dieser Antrag wird auf jeden Fall eine Mehrheit finden, da hier die A-Länder zustimmen werden. Zum Antrag Bayerns wird im Bundesrat morgen Gesundheitsministerin Melanie Huml (CSU) sprechen. NRW-Gesundheitsministerin Barbara Steffens (Grüne) wird ihre Rede zu Protokoll geben. Obwohl Steffens sich schnell auf Humls Seite geschlagen hatte, lässt sich NRW noch alle Optionen offen.
Mit dem sich jetzt abzeichnenden Stimmverhalten wird die Abstimmung im Gesundheitsausschuss des Bundesrates revidiert. Dort hatte es noch mit den Stimmen einiger SPD-Länder eine große Mehrheit für den Antrag aus Bayern gegeben. In der Sitzung des Gesundheitsausschusses hatte aber bereits ein Vertreter des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) erklärt, den Weg über das Arzneimittel-Versorgungsstärkungsgesetz (AM-VSG) nicht mitzugehen. Bayerns Vorstoß werde vom Bundestag deswegen zurückgewiesen. Grund für die Ablehnung der Bundesregierung ist das Notifizierungsverfahren der EU. Das führe zu einer Verzögerung von bis zu sechs Monaten.
Wie bereits berichtet, will das BMG das Rx-Versandverbot als eigenständiges Gesetz vorlegen. Das bestätigte BMG-Staatssekretär Lutz Stroppe kürzlich beim politischen Frühstück der Schwenninger Krankenkasse. „Da bin ich skeptisch“, sagte Stroppe mit Blick auf die Erfolgsaussichten des Antrags aus Bayern. Außerdem gebe es in der Koalition über das Rx-Versandverbot noch keinen Konsens.
Das Notifizierungsverfahren stellt aber ein eigenständiges Verbotsgesetz vor Probleme. Danach müsste der Kabinettsentwurf zur Notifizierung in der EU angemeldet werden. Dann beginnt eine drei- bis sechsmonatige „Stillhaltefrist“. Innerhalb dieser Zeit können EU-Mitgliedstaaten sich zum Gesetzentwurf äußern und Fragen stellen. Der Gesetzentwurf darf danach im Rahmen der parlamentarischen Beratung nicht mehr verändert werden, da sich die Notifizierung auf den Wortlaut des eingereichten Gesetzes bezieht. Das setzt voraus, dass der Kabinettsentwurf auch mit den Koalitionsfraktionen bereits abgestimmt sein muss. Sollte es in der Beratung des Parlaments trotzdem Änderungen geben, müsste ein neues Notifizierungsverfahren starten.