Rx-Versandverbot

HAV: Kassen kassieren doppelt

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Berlin -

Der Hessische Apothekerverband (HAV) hat die jüngsten Forderungen des Ersatzkassenverbands VDEK zur Arzneimittelversorgung in Deutschland scharf kritisiert. Mit dieser Verlagerung würden die Kassen die Akutversorgung durch die niedergelassenen Apotheken vor Ort gefährden.

Die Ersatzkassen hatten angekündigt, mit Versandapotheken Einzelverträge schließen zu wollen und so etwaige Rx-Boni für die Solidargemeinschaft zu vereinnahmen. Die Einsparungen durch Boni oder Rabatte könnten dann den Beitragszahlern insgesamt und den Patienten zugutekommen, so die Kassen.

HAV-Vorsitzender Dr. Detlef Weidemann kritisierte, dass die Krankenkassen ausländischen Kapitalgesellschaften den Vorzug gegenüber den heimischen Apotheken geben würden. „Wenn nur noch wenige kapitalgesteuerte Akteure den Markt beliefern, werden am Ende des Tages auch die Verhandlungen für die Kassen schwieriger“, so der Verbandschef.

Vorher breche aber schon die Akutversorgung für die Versicherten weg, mahnt Weidemann. Dies könne passieren, wenn Krankenkassen einen entscheidenden Teil der Versicherten mit Dauermedikation zu ausländischen Versandkonzernen lenkten. Die deutschen Apotheken vor Ort, gerade auf dem Land oder in sozial schwachen Gebieten, wären dann in ihrer Existenz bedroht.

„Wenn die Kassen den Versicherten tatsächlich Zuzahlungen erlassen wollten, hätten sie hierzu schon längst die Möglichkeit“, betonte Weidemann. Dagegen hätten manche Patienten den Eindruck, Krankenkassen hätten bei der Herstellervorgabe früher preiswerte, zuzahlungsfreie Präparate bevorzugt, jetzt aber im Listenpreis teurere, bei denen eine Zuzahlung fällig wird, so der HAV. „Wenn das stimmt, würden die Kassen bei den teureren Produkten vom Hersteller einen prozentual höheren Rabatt bekommen und unter dem Strich das gleiche wie vorher zahlen“, rechnet der Verband vor.

Da die Patienten aber zuzahlen, würden die Kassen doppelt kassieren. Die durchschnittliche Zuzahlung pro Packung ist in den vergangenen fünf Jahren um 17 Prozent von 2,40 Euro auf 2,80 Euro in 2015 gestiegen. Insgesamt würden sich die Zuzahlungen 2015 auf über zwei Milliarden Euro belaufen.

Auch die ABDA hatte den Vorstoß des VDEK zur Preisfreigabe und Direktverträgen umgehend abgelehnt. „Der Vorschlag der Ersatzkassen taugt dafür leider nicht“, sagte ABDA-Präsident Friedemann Schmidt. Denn er räume Patienten keinerlei Anspruch auf Entlastung ein und ziele nur auf weitere Einsparungen der Kassen ab, während die wohnortnahe Arzneimittelversorgung zwischen Usedom und Bodensee geschwächt werde.

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