Im Kampf für ein Rx-Versandverbot stehen die Länder an der Seite der Apotheken. Im Saarland gaben die Heilberufe eine gemeinsame Erklärung ab, die von Gesundheitsministerin Monika Bachmann (CDU) unterstützt wird.
Bachmann erklärte: „Wir müssen unsere Apotheken stärken, denn diese versorgen die Bevölkerung auch an Wochenenden mit Medikamenten. Der Apotheker ist – neben dem Hausarzt – ein wichtiger Gesundheitslotse, den wir im ländlichen Raum dringend benötigen. Es ist daher nicht einzusehen, wenn wir durch den Handel von ausländischen Versandapotheken dieses hohe Gut gefährden. Daher ist ein entsprechendes Verbot, wie es die meisten EU-Länder haben, angemessen und nötig.“
Die Ärzte und Apotheker aus dem Saarland kritisieren, dass sich der Europäische Gerichtshof (EuGH) mit seinem Urteil zu Rx-Boni über das Recht der Mitgliedsstaaten hinweg gesetzt habe, eigenständige Regelungen zur Organisation des Gesundheitswesens zu treffen. „Dem deutschen Gesetzgeber wird dadurch die Gestaltungsmacht über einen Kernbereich des nationalen Gesundheitssystems entzogen“, heißt es in der gemeinsamen Erklärung von Apothekerkammer und -verband sowie Ärzte- beziehungsweise Psychotherapeutenkammer und Kassenärztlicher beziehungsweise Kassenzahnärztlicher Vereinigung.
In der Folge stehe zu befürchten, dass erstmals die Honorarordnung eines freien Heilberufes zu Fall gebracht werde. Diese schützten aber die Bürger vor einer Übervorteilung, dienten der Qualitätssicherung und ermöglichten im Sinne eines aktiven Verbraucherschutzes, die Interessen von Patienten und Kostenträgern einerseits sowie heilberuflichen Leistungserbringern andererseits ausgewogen auszugleichen.
„Die Arzneimittelpreisbindung schützt vor einer lückenhaften Versorgung durch Rosinenpickerei. Eine nun mögliche Selektion ‚lohnender Leistungen‘ unterhöhlt das Sachleistungs- und Solidarprinzip in der gesetzlichen Krankenversicherung“, heißt es in der Erklärung. Mit der Arzneimittelpreisbindung würden Gemeinwohlverpflichtungen wie die Herstellung von Rezepturen, Nacht- und Notdienst sowie die ausreichende Vorratshaltung und schnelle Lieferfähigkeit von Arzneimitteln gesetzlich gewollt quersubventioniert und damit erst möglich.
Solche Leistungen können nur und ausschließlich von Leistungserbringern vor Ort erbracht werden. Aber auch nur dann, wenn es eine für alle Beteiligten geltende Arzneimittelpreisbindung mit auskömmlichen Honorar gibt. „Der deutsche Gesetzgeber wird von daher aufgefordert, alles dafür zu tun, damit die frei- und heilberufliche, für jeden gleichberechtigt verfügbare Gesundheitsversorgung der Menschen in unserem Land auch weiter flächendeckend als unverzichtbare Gemeinwohlaufgabe sichergestellt werden kann.“
Kammerpräsident Manfred Saar verwies darauf, dass der EuGH bereits 2003 klargestellt habe, dass die EU-Mitgliedstaaten nicht verpflichtet seien, den Rx-Versandhandel zuzulassen. Auch in einer entsprechenden EU-Richtlinie sei dessen Zulassung ausdrücklich in das Ermessen der Mitgliedstaaten gestellt worden. „Insbesondere hat die Richtlinie nochmals den ganz besonderen Charakter von Arzneimitteln anerkannt.“
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