AMG-Novelle

Rx-Rabattverbot passiert Gesundheitsausschuss Benjamin Rohrer, 27.06.2012 12:44 Uhr

Berlin - 

Die AMG-Novelle hat eine weitere Hürde genommen: Bei seiner heutigen Sitzung hat der Gesundheitsausschuss des Bundestags dem Gesetz zugestimmt. Während die Koalition geschlossen dafür war, lehnten SPD und Linke den Entwurf samt aller Änderungsanträge ab. Die Grünen enthielten sich. Für die Apotheker ist insbesondere die Bindung ausländischer Versandapotheken an die Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) interessant.

 

Das Rx-Rabattverbot für ausländische Versender soll im Gesundheitsausschuss nochmals aufgegriffen worden sein: Die Linksfraktion kritisierte das Vorhaben: Demnach kann die Regelung gar nicht die erhofften Auswirkungen haben, weil sich die Versender auf europäisches Handelsrecht berufen. Demnach sei der freie Warenverkehr zwischen den Staaten ein wichtiges Gut, hieß es aus der Oppositionspartei. Analog hatte der EAMSP argumentiert.

Mit der Novelle werden hauptsächlich Regelungen aus EU-Richtlinien ins deutsche Gesetz übernommen: So werden beispielsweise die Bestimmungen zur Werbung für OTC-Präparate an einigen Stellen gelockert. Zudem will die Regierung Vorschriften zur Verbesserung der Pharmakovigilanz umsetzen und durch weitere Regelungen verhindern, dass gefälschte Arzneimittel in die deutsche Lieferkette gelangen.

Auch die ambulante Versorgung von Palliativpatienten soll neu geregelt werden: Danach dürfen Ärzte künftig in speziellen Notfallsituationen sterbenskranken Patienten in der ambulanten Behandlung Betäubungsmittel überlassen. Diesem Änderungsantrag der Koalition stimmten sogar alle Fraktionen zu.

 

 

Wenn in Filialapotheken die Leitung wechselt, sollen es die Inhaber künftig früher den Behörden melden müssen. Apotheker, die ohne Vertrag Pflegeheime beliefern, müssen künftig mit Ordnungsgeldern rechnen. Die Novelle sieht zudem vor, dass die Landesbehörden Großhändler und Hersteller im Notfall zu Lieferungen verpflichten können.

Außerdem soll es in Zukunft ein Versandregister für Drogerien geben: Einzelhändler sollen die Internetadresse ihrer Shops sowie Daten zur Identifizierung den zuständigen Behörden melden.

Im März war das Gesetz auch schon in erster Lesung im Bundesrat. Die Länderkammer hatte unter anderem ein Rx-Versandverbot gefordert, das kurz darauf von der Bundesregierung als verfassungswidrig abgewiesen wurde. Die Länder hatten auch eine Neudefinition des Apotheker-Begriffes angeregt. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) will die Bundesapothekerordnung später überprüfen.

Am Donnerstag soll die AMG-Novelle vom Plenum des Bundestags verabschiedet werden. Dann hat das Gesetz noch eine Hürde vor sich: die zweite Lesung im Bundesrat.