Rx-Versandverbot: Flankenschutz für Apotheker Eugenie Ankowitsch, 01.11.2016 14:19 Uhr
Die Interessengemeinschaft der Heilberufe in Schleswig-Holstein (IDH) kritisiert das Urteil des EuGH zur Zulässigkeit von Boni bei der Abgabe verschreibungspflichtiger Arzneimittel durch ausländische Versandapotheken. Der EuGH setze sich damit über das Recht der Mitgliedsstaaten hinweg, subsidiär Regelungen zur Organisation des nationalen Gesundheitswesens treffen zu können.
„Dem deutschen Souverän wird dadurch die Gestaltungsmacht über einen Kernbereich des nationalen Gesundheitssystems entzogen. In der Folge steht zu befürchten, das auch in Deutschland die Arzneimittelpreisbindung und damit erstmals die Honorarordnung eines freien Heilberufes zu Fall gebracht wird“, heißt es seitens der IDH, zu der neben der Landesapothekerkammer und dem Apothekerverband unter anderem Landesärzte- und Landespsychotherapeutenkammer gehören.
Um dies zu verhindern, fordert die IDH die Politik auf, den Rx-Versandhandel in Deutschland zu verbieten. Die Preisbindung für verschreibungspflichtige Arzneimittel sei Teil einer freiberuflichen Honorarordnung, schütze die Bürger vor einer Übervorteilung und ermögliche es, die Interessen von Patienten und Kostenträgern einerseits sowie Apothekern andererseits ausgewogen auszugleichen.
Aus Sicht der Interessengemeinschaft ist die Arzneimittelpreisbindung integraler Bestandteil des Sachleistungsprinzips in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Sie sichere allen Versicherten den gleichen Zugang zu benötigten Arzneimitteln – unabhängig davon, wie viel das Medikament tatsächlich koste. „Mit einer Bonifizierung von Leistungen zugunsten von Patienten, die diese nicht selbst bezahlen, werden hingegen Fehlanreize zulasten der Solidargemeinschaft gesetzt“, so die IDH, die nach eigenen Angaben 25.000 Mitglieder in Schleswig-Holstein vertritt.
Die deutsche Festpreisregelung schütze – wie andere Honorarordnungen auch – vor einer lückenhaften Versorgung durch Rosinenpickerei. Eine nun mögliche Selektion „lohnender Kranker“ halte keine Apotheke aus. Apotheken würden massiv und unkontrolliert vom Markt verschwinden.
Die IDH betont, dass eine verlässliche Arzneimittelpreisbildung für verschreibungspflichtige Arzneimittel viele Gemeinwohlleistungen, die nur von den Apotheken vor Ort erbracht werden, erst möglich mache. Dazu gehörten vor allem die persönliche Beratung, die ausreichende Vorratshaltung und schnelle Lieferfähigkeit, die individuelle Rezepturanfertigung sowie der Nacht- und Notdienst.
Bereits vor einer Woche forderte eine Allianz aus Apothekern und Ärzten in Westfalen-Lippe die Landesregierung auf, die Bundesratsinitiative zum Rx-Versandverbot zu unterstützen. „Die deutsche Politik hat verstanden, was auf dem Spiel steht. Es geht um die sichere Versorgung mit Arzneimitteln in allen Regionen des Landes durch Präsenzapotheken. Inzwischen droht aber auch weiterer Europa-Verdruss, den wir nicht brauchen“, sagte Verbandschef Dr. Klaus Michels. Auch der Präsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe, Dr. Theodor Windhorst, sprach sich für ein generelles Verbot des Rx-Versandhandels aus.