Gemeinsamer Senat

Rx-Boni zum EuGH?

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Berlin -

Die Frage, ob sich ausländische Versandapotheken an die deutschen Preisvorschriften halten müssen, wird möglicherweise erst vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) geklärt. Heute hat der Gemeinsame Senat der obersten Bundesgerichte diese Frage verhandelt und dabei auch eine Vorlage an den EuGH erwogen. Eine Entscheidung steht noch aus.

 

Geklagt hatte eine deutsche Apotheke gegen das Bonusmodell der Europa Apotheek Venlo (EAV). Die niederländische Versandapotheke hatte ihren Kunden beim Kauf rezeptpflichtiger Medikamente einen Bonus von 3 Prozent des Preises gewährt, mindestens 2,50 Euro und höchstens 15 Euro.

Am Nachmittag wollen die Richter eine Entscheidung verkünden, dabei kann es sich aber auch nur um die Benennung eines Verkündungstermins handeln.

Der Gemeinsame Senat musste heute in der Sache verhandeln, weil sich der Bundesgerichtshof (BGH) und das Bundessozialgericht (BSG) in der Frage der Preisbindung nicht einig sind.

Dem Senat gehören die Vorsitzenden aller obersten Gerichte an. Den Vorsitz hatte bei der heutigen Verhandlung Marion Eckertz-Höfer vom Bundesverwaltungsgericht. Für den BGH war Professor Dr. Klaus Tolksdorf vertreten, Peter Masuch für das BSG, Professor Dr. Rudolf Mellinghoff für den Bundesfinanzhof und Ingrid Schmidt für das Bundesarbeitsgericht.

Mündliche Verhandlungen vor dem Gemeinsamen Senat sind extrem selten. Heute fand überhaupt erst die achte statt, zuletzt waren die obersten Richter 1986 zusammengetreten.

 

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