Rx-Boni

Verbraucherschützer wollen Rx-Dumping

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Berlin -

Das geplante Rx-Versandverbot lehnen Verbraucherschützer ab. Lediglich einen Deckel bei Rx-Boni kann sich der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) vorstellen – allerdings auf einer Höhe, bei der die Apotheken mitunter schon draufzahlen müssten.

Um eine Ungleichbehandlung gegenüber ausländischen Versandapotheken in der Folge des EuGH-Urteils zu verhindern, sollten laut VZBV Rx-Boni für alle erlaubt werden. Als Grenze schlägt der Verband die gesetzliche Zuzahlung vor. Diese liegt – je nach Preis des Arzneimittels – zwischen fünf und zehn Euro. Die Apotheker kassieren diesen Betrag allerdings nur im Auftrag der Krankenkassen ein.

Mit dem Apothekenhonorar hat die Zuzahlung dagegen nichts zu tun. Das bedeutet, dass Apotheken bei einem Arzneimittel im Wert von 100 Euro de facto weniger Honorar erhielten, als sie nach Ansicht des VZBV an Rabatt an ihre Kunden weitergeben sollen – Rx-Dumping als Antwort auf die Konkurrenz aus den Niederlanden.

Die im Gesetzentwurf von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) vorgebrachten Befürchtungen hinsichtlich eines forcierten Preis- und Rabattwettbewerb bei teilt der VZBV nicht. Einerseits seien die gewährten Boni bislang „äußerst begrenzt“, zudem bestehe die grundsätzliche Möglichkeit, auch deutschen Apotheken begrenzte Preisspielräume einzuräumen, heißt es in der Stellungnahme.

Der VZBV regt eine rechtliche Prüfung an, „in welcher Form auch deutschen Apothekern mehr Spielraum bei der Preisgestaltung – etwa maximal bis zur Höhe der von Patienten zu leistenden gesetzlichen Zuzahlung – gewährt werden können“. Dies erscheine als durchaus gangbarer Weg, „da es ein maßvoller Wettbewerbsfaktor wäre“.

Anders als die Kassen hat der VZBV kein Problem damit, dass die Versicherten persönlich von den Boni profitieren, auch wenn sie die Arzneimittel nicht selbst bezahlen. Schließlich sei die Zuzahlung primär eine Selbstbeteiligung für Patienten und trage nicht zur „Patientensteuerung“ bei. Den Krankenkassen würden auch keine Mittel entzogen, da die Boni aus dem Apothekenhonorar zu leisten wären.

„Der VZBV weist an dieser Stelle daher auch jegliche Forderungen von Kassenseite zurück, als Kasse von eventuell an Verbraucher gezahlten Boni zu profitieren“, so die Ansage der Verbraucherschützer. Ebenso dürfe die freie Apothekenwahl nicht durch Selektivverträge eingeschränkt werden. Auch dürfe keinesfalls Druck von Ärzten oder Kassen auf Versicherte ausgeübt werden, den Versandhandel zu nutzen.

Der VZBV betont dennoch, dass der Apothekerschaft eine unverzichtbare und wichtige Bedeutung bei der Patientenversorgung zukomme. Zwar lehne man das Rx-Versandverbot ab, lege aber keinesfalls einen Schwerpunkt auf mögliche kurzfristig zu erzielende Boni für Verbraucher, „sondern auf eine zukunftsfähige Arzneimittelversorgung unter Einbezug bereits vorhandener und zukünftiger Angebote der (digitalen) Gesundheitsversorgung“.

Die Apotheke vor Ort sei kein „Auslaufmodell“, trotzdem könne der Versandhandel eine Ergänzung für Verbraucher darstellen. Der VZBV rege in diesem Zusammenhang eine grundsätzliche Prüfung der aktuellen Apothekerhonorierung an, da ihm eine Stärkung der qualifizierten (Beratungs-)Leistungen der Apothekerschaft in der Patientenversorgung gegenüber der reinen Abgabe eines Arzneimittels als notwendig erscheine. Die Entwicklung der wohnortnahen Versorgung in der Fläche – insbesondere in strukturschwachen Regionen – müsse fortlaufend wissenschaftlich evaluiert werden, schlägt der Verband vor.

Das geplante pauschale Rx-Versandverbot sei dagegen weder notwendig noch Sinne der Verbraucher. Die Beratung in den Apotheken Ort müsse erhalten bleiben, da der Versandhandel nur eine Ergänzung darstellen könne und eine Akutversorgung nicht durch Versandapotheken erfolgen könne. Allerdings sei der Anteil des Versandhandels minimal, „so dass trotz eines Standortnachteils deutscher Apotheken ein Verbot eines etablierten Vertriebskanal nicht gerechtfertigt ist“.

In den vergangenen Jahren hätten Versandapotheken bereits verschiedene Bonusmodelle angeboten, ohne dass ihr Marktanteil wesentlich angestiegen wäre. „Ob der Versandhandel mittelfristig Auswirkungen auf die flächendeckende Versorgung hat, ist daher in Zweifel zu ziehen“, so der VZBV. Belege für die Sicherstellung der flächendeckenden Versorgung mittels der Preisbindung beziehungsweise durch ein Versandhandelsverbot lägen ebenfalls nicht vor.

Der VZBV sieht grundsätzlich hohe rechtliche Hürden für ein Versandverbot und auch keinen dringlichen Handlungsbedarf für ein Verbot. „Es wäre primär ein Verbot, um den Status Quo in der Apothekenlandschaft zu erhalten“, so die Stellungnahme des Verbands. Die in der Begründung zum Gesetzentwurf ausgeführte Gefahr, dass Verbraucher aufgrund möglicher zu erzielender Boni eine über das notwendige Maß hinausgehende Verordnung von ihrem Arzt einfordern würden, erscheint dem VZBV als abwegig.

Beim Fachgespräch der Bundestagsfraktion der Grünen zum geplanten Rx-Versandverbot war im November Kai Vogel vom VZBV als Stimme der Patienten zu Gast: „Wir sind gegen ein Verbot des Versandhandels“, sagte er schon damals. Der Versandhandel könne Vor-Ort-Apotheken zwar nicht ersetzen. Aber: „Chroniker könnten profitieren“.

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