Als Reaktion auf das EuGH-Urteil zum Rx-Boni-Verbot erwägen die Gesundheitspolitiker der Union ein komplettes Verbot des Rx-Versandhandels. „Vor diesem Hintergrund erscheint ein Versandhandelsverbot für deutsche Arzneimittel überlegenswert. Für die inhabergeführten Apotheken dürfen in Deutschland aufgrund des Urteils keine Wettbewerbsnachteile entstehen. Apotheken sind ein wichtiger Bestandteil einer sicheren und verlässlichen medizinischen Versorgung vor Ort“, sagte die gesundheitspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Fraktion Maria Michalk.
Ob sich ein Rx-Versandhandelsverbot in der Großen Koalition durchsetzen lässt, ist allerdings fraglich. SPD-Gesundheitsministerin Ulla Schmidt hatte 2004 den Versandhandel mit verschreibungspflichtigen Arzneimittel zugelassen. Ein komplettes Rx-Verbot ist in Berlin daher vor allem mit der SPD wohl nicht zu machen.
DocMorris hat die Politik vor einem Rx-Versandverbot gewarnt. „Das ist der falsche Weg. Wir haben nicht 16 Jahre lang gegen das Rx-Boni-Verbot gekämpft, um das hinzunehmen“, sagte Max Müller, Chief Strategy Officer von DocMorris. Solche Forderungen kämen reflexartig und daher nicht völlig unerwartet. Das EuGH-Urteil fordere für solche Maßnahmen „klare Fakten und Belege“. Damit sei die Bundesregierung bereits beim Rx-Boni-Verbot gescheitert.
ABDA-Präsident Friedmann Schmidt hatte in seiner Reaktion die Politik zum sofortigen Handeln aufgefordert: „Jetzt ist die deutsche Politik gefordert! Der Gesetzgeber muss schon aus eigenem Interesse seinen Handlungsspielraum wiederherstellen. Eine denkbare Lösung wäre ein Verbot des Versandhandels mit rezeptpflichtigen Arzneimitteln in Deutschland. Europarechtlich wäre das zulässig.“ Klar ist für die ABDA, „dass die Arzneimittelpreisverordnung für deutsche Apotheken weiterhin gilt."
Der Deutscher Apothekertag hat bereits vergangene Woche in München in einer Resolution ein Verbot des Versandhandels mit rezeptpflichtigen Arzneimitteln gefordert. Die Hauptversammlung verabschiedete zum Auftakt der Antragsberatung eine entsprechende Resolution. Darin wurde das Rx-Versandverbot allerdings nur verklausuliert gefordert: Die deutsche Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) müsse dem „europarechtlichen Maßstab“ entzogen werden.
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