Lauterbach: Mehr Honorar für Beratung APOTHEKE ADHOC, 19.10.2016 16:34 Uhr
Überrascht zeigt sich SPD-Fraktionsvize Karl Lauterbach vom EuGH-Urteil und bringt eine Honorarerhöhung für die Beratungsleistung ins Gespräch. Zum vom Koalitionspartner Union geforderten Rx-Versandverbot äußert sich Lauterbach nicht. Der GKV-Spitzenverband will das Urteil inhaltlich noch nicht kommentieren und die Begründung abwarten.
„Das Urteil hat mich in seiner Eindeutigkeit überrascht“, so Lauterbach. Aus der Entscheidung entstünden für den Verbraucher mögliche Vorteile – aber auch erhebliche Gefahren. Die Preise für rezeptpflichtige Medikamente werden dem SPD-Vize zufolge vor allem bei Online-Versandapotheken sinken. „Aus meiner Sicht profitieren davon Patienten, die ein bestimmtes Medikament über einen langen Zeitraum einnehmen müssen“, so Lauterbach.
Es bestehe aber auch die Gefahr, dass bei einem harten Preiskampf kleine Apotheken nicht mithalten könnten und schließen müssten. Nach dem Urteil müssten sich ausländische Versender nicht mehr an die Preisbindung halten, während stationäre Apotheken über das Arzneimittelgesetz daran gebunden seien. Lauterbach: „So entsteht eine erhebliche Wettbewerbsverzerrung. Ich halte es für möglich, dass es künftig Klagen gegen das Arzneimittelgesetz geben wird.“
Auch Lauterbach drängt auf eine Antwort des Gesetzgebers: „Beim aktuellen Stand kann es nach diesem Urteil nicht bleiben. Ich rechne fest damit, dass wir gesetzgeberisch handeln müssen. Das ist nötig, um die Folgen dieses Urteils für Verbraucher und Apotheker in Einklang zu bringen. Denkbar wäre es beispielsweise, Apothekern die Beratungsleistung besser zu vergüten.“
Für die Fraktion Grüne/Bündnis 90 äußerte sich Kordula Schulz-Asche, Sprecherin für Prävention und Gesundheitswirtschaft: Das EuGH-Urteil wirbele die Medikamentenversorgung in Deutschland durcheinander. Apotheken und Versandapotheken bildeten wichtige Bestandteile unserer Gesundheitsversorgung und bedienten unterschiedliche Verbraucherinteressen.
„Vor diesem Hintergrund war die Preisbindung gerechtfertigt – weil es bei Arzneimitteln um die Qualität in der Versorgung und nicht um Preiskampf gehen darf“, so Schulz-Asche. Das heutige Urteil breche diese Preisbindung auf: „Wir fordern die Bundesregierung deshalb auf, umgehend ihren Plan B auf den Tisch zu legen, der auch in Zukunft eine qualitativ hochwertige und bezahlbare Versorgung der Patienten mit Arzneimitteln sicherstellt.“
Vorsichtig reagiert der GKV-Spitzenverband: Ohne Kenntnis der Urteilsgründe lasse sich wenig zur tatsächlichen Dimension sagen. „Der Ball liegt nach der Urteilsbegründung beim Gesetzgeber, er muss ein Gleichgewicht zwischen Wettbewerb und Patientenschutz finden. Erst wenn feststeht, was der Gesetzgeber unternimmt, wird man einschätzen können, wie der Markt darauf reagiert und welche Auswirkungen es für den Verbraucher geben wird“, so die Stellungnahme des Kassenverbandes.