Rx-Boni: FA klagt gegen Versender Patrick Hollstein, 25.10.2024 12:07 Uhr
Während die Börse gestern die Schlussanträge zu den Rx-Boni feierte, geht die Klagewelle gegen die niederländischen Versender weiter. Mitglieder der Freien Apothekerschaft (FA) haben DocMorris und Shop Apotheke wegen aus ihrer Sicht wettbewerbsrechtlicher Verstöße gegen das Sozialgesetzbuch (SGB V) abgemahnt.
Die Abmahnungen richteten sich gegen teils noch laufende Rabattgutschein-Aktionen von DocMorris und Shop Apotheke, bei denen für Bestellungen verschreibungspflichtiger Arzneimittel zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) 10-Euro-Gutscheine über die eigenen Apps angeboten wurden. Diese sollten auf die gesetzliche Zuzahlung angerechnet werden. Die niederländischen Versender halten ein in § 129 Abs. 3 Satz 3 SGB V verankertes Verbot für unionsrechtswidrig und sehen sich daher nicht an diese gebunden. Aus diesem Grund wiesen sie die Abmahnungen zurück.
Die FA lässt dies nicht gelten und sieht sich dabei durch die aktuelle Rechtsprechung des Oberlandesgerichts München (OLG) gestützt. Daher wurden beide „Arzneimittellogistiker“, wie der Verein sie nennt, mithilfe der Kanzlei Brock Müller Ziegenbein auf Unterlassung verklagt.
„Es kann nicht sein, dass die sogenannten Hollandversender jedes Schlupfloch ausprobieren und damit auch noch durchkommen“, so die 1. Vorsitzende Daniela Hänel. „Der Schaden für die Vor-Ort-Apotheken in Deutschland ist immens. Wir bleiben jetzt konsequent und sind zuversichtlich, dass die Gerichte die unverfrorene Feigenblatt-Argumentation der Versender zurückweisen werden.“
Zuvor waren bereits der MVDA und IA.de juristisch gegen entsprechende Rabattaktionen vorgegangen. Bislang gibt es dazu kein Ergebnis. Die FA wiederum hat die Bundesrepublik verklagt – auf Streichung der Niederlande von der Länderliste und auf Anpassung des Apothekenhonorars.