Gemeinsamer Bundesauschuss

Innovationsfonds: Mehr Anträge als Geld

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Berlin -

Der Run auf den Innovationsfonds setzt sich auch 2018 fort: Abermals können 300 Millionen Euro an Fördermitteln vergeben werden, die beantragten Summen überschreiten den zur Verfügung stehenden Betrag bei Weitem. Der Innovationsausschuss entscheidet über die Zuteilung der Mittel im Herbst.

Innerhalb der gesetzten Frist sind beim Innovationsausschuss beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) 93 Anträge zur Förderung von Projekten zu neuen Versorgungsformen eingegangen. Zu allen sechs Themenfeldern der jüngsten Förderwelle wurden Anträge eingereicht. Bereits Ende Februar waren mehr als 200 Anträge im Bereich der Versorgungsforschung eingegangen.

Das Antragsvolumen aller eingereichten Anträge zu neuen Versorgungsformen beträgt knapp 440 Millionen Euro und übersteigt somit deutlich die tatsächlich jährlich zu vergebende Fördersumme von 225 Millionen Euro. „Es zeigt sich erneut, dass das Ideenpotenzial zur Verbesserung der medizinischen Versorgung noch längst nicht ausgeschöpft ist. Die im Koalitionsvertrag enthaltene Verstetigung des Innovationsfonds über die ursprünglich vorgesehenen vier Jahre hinaus ist auch vor diesem Hintergrund ein sehr wichtiger und zukunftsweisender Schritt“, sagte Josef Hecken, Vorsitzender des G-BA und des Innovationsausschusses.

Der Expertenbeirat wird nun mit der Begutachtung und Bewertung der Anträge zu der am 20. Oktober 2017 veröffentlichten themenspezifischen Förderbekanntmachung beginnen. Voraussichtlich im Herbst erfolgt dann die Entscheidung zur finanziellen Förderung der ausgewählten Projekte.

Im Bereich Versorgungsforschung richten sich die Hälfte der eingereichten Projektanträge auf das Themenfeld „Patientensicherheit, Qualitätssicherung und -förderung“, gefolgt von „Besondere Versorgungssituationen“. Deutlich weniger Anträge bezogen sich auf die anderen beiden Themenfelder „Entwicklung von Versorgungsstrukturen und -konzepten“ und „Messung der Ergebnisqualität“.

Zur Förderbekanntmachung „Evaluation der Richtlinie über die Früherkennung von Krebserkrankungen, Früherkennungsuntersuchung auf Hautkrebs“ erreichten den Innovationsausschuss vier Anträge, zur „Evaluation von Selektivverträgen“ ein Antrag.

Insgesamt drei Förderbekanntmachungen hatte der Innovationsausschuss im Oktober für den Bereich der Versorgungsforschung veröffentlicht. Die gesetzlich vorgesehene Fördersumme für neue Versorgungsformen und Versorgungsforschung beträgt in den Jahren 2016 bis 2019 jeweils 300 Millionen Euro. 75 Prozent der Mittel sollen für die Förderung neuer Versorgungsformen verwendet werden, 25 Prozent der Mittel für die Förderung der Versorgungsforschung.

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