Gendiagnostik-Gesetz

Rüttgers gegen Gentests an Embryos

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Der stellvertretende CDU-Vorsitzende Jürgen Rüttgers hat sich gegen die geplante Freigabe von Gentests an Embryos gewandt, weil sie zu einer Abtreibung aus medizinischen Gründen führen könnten. „Das ist mit unserem Menschenbild nicht vereinbar“, sagte der nordrhein-westfälische Ministerpräsident am Mittwoch bei der Feier zum 50-jährigen Bestehen der Gesellschaft für christlich-jüdische Zusammenarbeit in Köln laut Redemanuskript. Im wesentlichen befürwortete er den Entwurf zum Gendiagnostik-Gesetz. Es gebe aber einen Paragrafen, der Gene über Leben und Tod entscheiden lasse.

Der Gesetzentwurf war im August vom Bundeskabinett beschlossen worden, nun wird sich der Bundestag damit befassen. Er verbietet zum Beispiel, dass Arbeitgeber oder Versicherungen Gen-Untersuchungen von Bewerbern oder Kunden verlangen, um deren Gesundheitsrisiken abzuschätzen. Auch heimliche Vaterschaftstests oder Tests an Embryonen zur Geschlechtsbestimmung werden verboten. Das Gesetz sieht aber auch vor, dass genetische Eigenschaften eines Embryos festgestellt werden dürfen, die „seine Gesundheit während der Schwangerschaft oder nach der Geburt beeinträchtigen“.

Rüttgers kritisierte: „Es heißt: Ein Embryo darf genetisch auf ein Alzheimer-Risiko getestet und abgetrieben werden. Obwohl niemand sagen kann, ob die Krankheit nach 70, 75 oder 80 Jahren tatsächlich ausbricht.“

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