KBV fordert Änderungen

RSV-Prophylaxe: Nicht zum Nulltarif Lilith Teusch, 23.07.2024 14:46 Uhr

Die KBV kritisiert, dass die RSV-Prophylaxe fälschlicherweise als Teil der Grund- und Versichertenpauschale deklariert wird, fordert eine Korrektur der Rechtsverordnung. (Dr. Stephan Hofmeister, Dr. Sibylle Steiner und Dr. Andreas Gassen, von links). Foto: axentis.de
Berlin - 

Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) plant mit einer neuen Rechtsverordnung, einen Anspruch für gesetzlich Versicherte auf die prophylaktische Gabe des Arzneimittels Nirsevimab zu begründen, Grundlage bildet eine Empfehlung der Ständigen Impfkommission (Stiko). Dass die RSV-Prophylaxe laut Referentenentwurf mit der Grund- und Versichertenpauschale abgegolten sein soll, kritisiert die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und fordert Änderungen an der Verordnung.

„Wir fordern das BMG auf, die geplante Rechtsverordnung zu korrigieren. Die dort enthaltene Aussage, die RSV-Prophylaxe sei Teil der Grund- und Versichertenpauschale, ist falsch“, erklärt KBV-Chef Dr. Andreas Gassen. Er bezieht sich dabei auf den Referentenentwurf für eine Rechtsverordnung zur spezifischen Prophylaxe von Erkrankungen durch Respiratorische Synzytial-Viren (RSV) für Neugeborene und Säuglinge.

Die Rechtsverordnung könne nur den Anspruch für gesetzlich Krankenversicherte auf die neue Leistung regeln. Die Vergütung lege der Bewertungsausschuss fest. „Diese Auffassung teilt inzwischen auch das BMG – so wurde es uns zumindest mitgeteilt. Insofern ist es mehr als irritierend, dass der Referentenentwurf noch die Aussage enthält, dass die Leistung in den Grund- und Versichertenpauschalen enthalten und daher eine Anpassung des EBM nicht notwendig sei. Dies muss in der Rechtsverordnung richtiggestellt werden“, fordert Gassen. Die Grund- und Versichertenpauschale umfasse ausschließlich kurative Leistungen und dürften bei präventiven Leistungen nicht abgerechnet werden.

Hoher Beratungsaufwand

Mit der RSV-Prophylaxe komme ein zusätzlicher Beratungsaufwand auf die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte zu, meint auch KBV-Vize Dr. Stephan Hofmeister. Insbesondere bei dieser neuen Form der passiven Immunisierung würden Eltern viele Fragen zur Wirkweise und zu möglichen Nebenwirkungen haben. „Dieser hohe Beratungsaufwand muss angemessen mit zusätzlichen Finanzmitteln vergütet werden“, so Hofmeister.

„Die spezifische RSV-Prophylaxe mit dem monoklonalen Antikörper Nirsevimab stellt eine sehr wichtige Maßnahme dar, um Todesfälle und eine Überlastung von Kinderkliniken und pädiatrischen Praxen durch Atemwegsinfektionen mit RS-Viren zu verhindern“, betont KBV-Vorstandsmitglied Dr. Sibylle Steiner. Damit Neugeborene und Säuglinge wie von der Ständigen Impfkommission empfohlen möglichst noch vor Beginn der RSV-Saison immunisiert werden könnten, müssten die Rechtsverordnung so schnell wie möglich verabschiedet und die Vergütung geregelt werden.