Rolle rückwärts bei Öffnungszeiten Patrick Hollstein, 17.06.2024 15:02 Uhr
Mit der Apothekenreform will das Bundesgesundheitsministerium (BMG) auch die Öffnungszeiten flexibilisieren. Allerdings bedeuten die Pläne in einigen Bundesländern eine Verschlechterung, denn hier müssten die Apotheken sogar eine Stunde länger öffnen.
Statt der permanenten Dienstbereitschaft soll es nur noch bestimmte Zeiten geben, in denen die Apotheke geöffnet haben muss. Im Entwurf heißt es: „Apotheken sind zur Dienstbereitschaft verpflichtet
- montags bis freitags für die Dauer von jeweils sieben Stunden während der ortsüblichen Geschäftszeiten,
- sonnabends für die Dauer von vier Stunden während der ortsüblichen Geschäftszeiten sowie
- während der von der zuständigen Behörde festgelegten Zeiten zur Sicherstellung der Arzneimittelversorgung im Notdienst.“
Zweigapotheken sind montags bis sonnabends zur Dienstbereitschaft für die Dauer von vier Stunden während der ortsüblichen Geschäftszeiten verpflichtet.
Zur Begründung heißt es, dass die Apotheken ihre Öffnungszeiten flexibel an Personalressourcen und Bedürfnisse der Versorgung vor Ort anpassen können.
Tatsächlich waren die Öffnungszeiten in mehreren Bundesländern bereits seit Ende 2022 gelockert worden. Per Allgemeinverfügung wurden etwa in Bayern, Sachsen, Rheinland-Pfalz, NRW sowie Berlin und Brandenburg die Dienstbereitschaften reduziert, und zwar in der Regel auf sechs Stunden pro Wochentag sowie drei Stunden am Sonnabend. Dabei können die Apotheken entweder innerhalb von Kernzeiten frei auswählen – oder es gibt feste Korridore mit drei Stunden am Vormittag und drei Stunden am Nachmittag.
Allerdings ist nicht ausgeschlossen, dass in den Ländern auch weiter Sonderregelungen per Allgemeinverfügung möglich sind.