Apothekenhonorar

Rösler zerschießt ABDA-Rechnung Patrick Hollstein, 22.08.2012 12:57 Uhr

Berlin - 

Wenn sich an der Anhebung des Fixhonorars um 25 Cent nichts mehr drehen lässt, wird es eng. Zwar hofft so mancher Apotheker, dass bei den Gebühren für den Nacht- und Notdienst, die Abgabe von Betäubungsmitteln (BtM) oder die Rezepturherstellung noch Musik drin ist. Da die Regierung beim Fixhonorar aber nur circa 190 Millionen Euro locker machen will, ist es so gut wie unmöglich, die Differenz zu dem geforderten Betrag von 624 Millionen Euro aufzuholen.

 

Schon im März hatte die ABDA erklärt, dass ihr im Prinzip egal ist, über welche Honorarbestandteile der geforderte Ausgleichsbetrag von 30.000 Euro je Apotheke realisiert wird. Nicht nur beim Honorar pro Packung, sondern auch bei der Vergütung der besonderen Leistungen hatte man in der Jägerstraße Nachholbedarf gesehen.

Den größten Block machten dabei die Nacht- und Notdienste aus. Bei Einnahmen von 53 Millionen Euro – davon nur 8 Millionen Euro aus der Notdienstgebühr – kam die ABDA angesichts von Kosten in Höhe von 245 Millionen Euro auf eine Unterdeckung von 192 Millionen Euro. Bei 730.000 Nacht- und Notdiensten pro Jahr forderten die Apotheker eine pauschale Vergütung von 263 Euro. Bei 34 Notdiensten im Jahr macht dies 9000 Euro pro Apotheke.

Zweiter Baustein waren die Zuschläge für Rezepturen. Hier hatte die ABDA einen Nachholbedarf von 137 Millionen Euro ausgewiesen, entsprechend 13 Euro pro Anfertigung oder 6000 Euro pro Apotheke. Da aber nach neuesten Zahlen im vergangenen Jahr nicht mehr 10,2 Millionen, sondern nur noch 8,6 Millionen Rezepturen angefertigt wurden, wären nur 5000 Euro pro Apotheke oder insgesamt 112 Millionen Euro übrig geblieben.

 

 

Abgesehen davon gibt es auch bei manchen Apothekern aus strategischer Sicht Vorbehalte gegen eine Erhöhung der Rezepturgebühren: Denn wenn am Ende zuviel übrig bleibt, könnte der Rezepturbereich auf Dauer das Interesse von Lohnherstellern auf sich ziehen. Nach der Sterilherstellung könnte dann ein weiterer Kompetenzbereich verloren gehen.

Dritter Block waren die BtM-Gebühren: Dem Zuschlag von 26 Cent pro Position stehen Großhandelsgebühren von 1 Euro pro Abgabebeleg gegenüber. Bei 7,4 Millionen Positionen kam die ABDA auf einen Fehlbetrag von 18,8 Millionen Euro beziehungsweise eine neue Gebühr von 2,80 Euro. Pro Apotheke würde sich dieser Betrag auf circa 1000 Euro summieren.

8625 Euro aus dem Fixzuschlag, 9000 Euro für geleistete Notdienste, 5000 Euro für die Rezepturanfertigung und 1000 Euro für den Aufwand mit BtM: Selbst wenn die Apotheker ihre Zuschläge noch komplett durchsetzen könnten, wären sie weit entfernt von ihrer ursprünglichen Forderung. Dazu kommt, dass vor nicht allzu langer Zeit auch DAV-Chef Fritz Becker Zweifel äußerte, ob die Regierung das Sozialgesetzbuch für die Änderungen der Zuschläge noch einmal anfassen wird. Egal, was theoretisch möglich ist: Derzeit stehen 25 Cent im Raum. Nicht mehr. Höchstens weniger.