Hausarztverträge

Rösler und Söder springen Ärzten bei Benjamin Rohrer, 04.03.2011 13:30 Uhr

Berlin - 

Bundesgesundheitsminister Dr. Philipp Rösler (FDP) und sein bayerischer Amtskollege Markus Söder (CSU) haben sich im Honorarstreit auf die Seite der Hausärzte gestellt - und gegen die AOK. Nachdem die Kasse den Medizinern ihre Zusatzverträge zur hausarztzentrierten Versorgung im November gekündigt hatte, wird jetzt neu verhandelt. Während die AOK den Ärzten weniger zahlen will, unterstützen die beiden Minister die Forderung der Hausärzte nach der alten Vergütung.

Die Hausärzte in Bayern können pro Patient bis zu 8 Euro mehr abrechnen als ihre Kollegen in den anderen Bundesländern, die sich in entsprechende Versorgungsverträge eingeschrieben haben. Nach dem im Dezember verabschiedeten GKV-Finanzierungsgesetz (GKV-FinG) darf die Vergütung aber nur dann über dem Bundesdurchschnitt liegen, wenn die Mehrkosten durch Einsparungen refinanziert werden.

Die Furcht vor finanziellen Einbußen hatte die Ärzte auf die Straße getrieben: Sie protestierten monatelang gegen die Klausel und drohten, komplett aus dem Kassensystem auszutreten. Die AOK und andere bayerische Krankenkassen waren über die Proteste ihrer Vertragspartner so verärgert, dass sie nach mehreren Warnungen ihre Hausarztverträge kündigten.


Weil die Politik sich von der hausarztzentrierten Versorgung Einsparungen erhofft, wurden die Verhandlungen bald wieder aufgenommen. Die AOK Bayern argumentiert nun, dass für neue Verträge auch das neue Gesetz gelte. Demnach dürfte die Vergütung nicht über dem Bundesdurchschnitt liegen und könnte somit gesenkt werden.

Die Hausärzte berufen sich dagegen auf eine Bestandsschutzklausel im GKV-FinG und wollen zu den alte Konditionen neu abschließen. Eine Auffassung, die Rösler und Söder offenbar teilen: „Verträge, die in diesem Zusammenhang geschlossen werden, sind nach unserer Rechtsauffassung Anschlussverträge“, heißt es in einem Brief aus dem bayerischen Gesundheitsministerium, der APOTHEKE ADHOC vorliegt. Die Bestandsschutzklausel gelte bis 2014 und damit auch für gekündigte Verträge. „Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat in einem Schreiben […] mitgeteilt, dass es diese Rechtsauffassung ausdrücklich teilt.“

Ob die neuen Verträge nun nach altem oder neuen Recht abgeschlossen werden, bleibt abzuwarten. Die AOK lehnt Verträge mit der alten Vergütung weiterhin ab: „Wir gehen davon aus, dass neue Verträge auf Basis des neuen Rechts abgeschlossen werden“, so ein Kassensprecher. Die Kasse gerät jedoch nicht nur wegen der politischen Intervention unter Druck: Mindestens zwei Kassen, die den Medizinern ebenfalls gekündigt hatten, haben laut Deutschem Hausärzteverband inzwischen neue Verträge ausgehandelt - zu den alten Konditionen.