Eigentlich war man bei der ABDA nach dem Gespräch mit Philipp Rösler (FDP) Anfang Mai guter Dinge: Der Bundeswirtschaftsminister habe Verständnis für die wirtschaftlich angespannte Situation der Apotheken gezeigt, hieß es im Nachgang. Auf der anderen Seite scheint man zunächst nicht ganz so überzeugt gewesen zu sein: Wenige Tage nach dem Gespräch verhinderten Rösler und sein Staatssekretär Bernhard Heitzer (FDP), dass ein Vorschlag zur Anpassung der Vergütung in den Bundestag eingebracht wurde.
Dem Vernehmen war der Änderungsantrag zur AMG-Novelle bereits fertig vorformuliert – zumindest was die Ausgangsbasis für die Verhandlungen des Kassenabschlags angeht. Die Apotheker fordern seit längerem, dass 1,75 Euro als Grundlage für das Ringen mit den Kassen gesetzlich festgeschrieben werden sollen. Die Union hat bereits ihre Zustimmung erklärt.
Doch offenbar ist man in der Regierung anderer Ansicht: Im Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) pocht man auf nachprüfbare Daten zur Umsatz- und Ertragssituation der Apotheken. Auch im Gesundheitsministerium will man bei den Apothekern erst einmal genau in die Bücher sehen, bevor man einer Honoraranpassung zustimmt. Im Finanzministerium, ebenso wie das Justizministerium beteiligt, ist man angeblich prinzipiell nicht bereit, auf den Sparbeitrag der Apotheker zu verzichten.
Bei der ABDA geht man davon aus, mit den inzwischen nachgereichten Daten alle Zweifel ausgeräumt zu haben. Wie weit die Koalition den Apothekern allerdings am Ende entgegenkommen wird, bleibt abzuwarten. In dem kassierten Änderungsantrag ging es lediglich um die Rückkehr zur alten Basis für den Abschlag – der die Kassen nach Ansicht der Politik bereits knapp 200 Millionen Euro kosten würde.
Die Apotheker hatten insgesamt 624 Millionen Euro gefordert – viel zu viel, wie sich die Koalitionsfraktionen längst einig sind. Als realistischer Gesamtbetrag stehen maximal 300 Millionen Euro im Raum – diskutiert wird neben der Absenkung des Zwangsrabatts eine Anhebung des Fixzuschlags beziehungsweise der Zuschläge beim Nacht- und Wochenenddienst oder bei den BtM- und Rezepturgebühren.
Das Problem ist vielfältig: Eine Absenkung des Kassenabschlags würde die PKV nicht treffen, für eine Umstellung der Notdienstgebühr auf eine fixe Pauschale müssten die Zuschläge verrechnet werden. Dem Vernehmen nach soll die Anhörung zur AMG-Novelle nicht nur wegen der geheimen Pharmapreise verschoben worden sein, sondern auch wegen offener Fragen zur Apothekenvergütung.
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