Mehrwertsteuer

Rösler: Schäuble verdient an Apothekenhonorar

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Berlin -

Zwischen Bundeswirtschaftsminister Philipp Rösler (FDP) und Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) entwickelt sich ein Machtkampf um das Apothekenhonorar. Nachdem Schäubles Ressort die von Rösler geplante Anhebung der Fixpauschale um 25 Cent „unter finanziellen Gesichtspunkten“ abgelehnt hatte, schießt der FDP-Vorsitzende nun zurück: In einem Schreiben aus seinem Haus wird Schäubles Begründung regelrecht zerpflückt.

 

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hatte den Verordnungsentwurf mit der Begründung abgelehnt, die zusätzlichen Kosten für die Krankenkassen könnten zu Zusatzbeiträgen führen. Weil der Bund über den Sozialausgleich einspringen muss, befürchtete das Ministerium Belastungen für den Haushalt. Unmittelbar betroffen wäre der Bund außerdem über die Beihilfe – allerdings nur mit einer Million Euro.

Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) findet diese Sorge übertrieben: Angesichts des „begrenzten Umfangs der vorgeschlagenen Anpassung“ seien Zusatzbeiträge nicht zu erwarten. Das Plus für die Apotheken mache weniger als 1 Prozent der Finanzreserven der Kasse in Höhe von 20 Milliarden Euro aus und weniger als 0,1 Prozent der Gesamtausgaben in Höhe von 180 Milliarden Euro, schreibt das BMWi.

Eine Belastung für den Bund kann man im Ministerium schon gar nicht erkennen – im Gegenteil: Mit dem Fixzuschlag stiegen auch die Arzneimittelpreise – und damit die Einnahmen des Fiskus aus der Mehrwertsteuer. Bei einem Gesamtvolumen von 192 Millionen Euro betrage das zusätzliche Umsatzsteueraufkommen rund 36 Millionen Euro, so das BMWi.

 

 

Generell scheint man sich im Wirtschaftsressort über das Einmischen von Schäuble zu wundern: Denn mit der Verordnung setze man schließlich die Vorgabe des Gesetzgebers um. Und da die Anpassung des Apothekenhonorars im Arzneimittelgesetz (AMG) vorgesehen sei, habe sie stets Auswirkungen auf die Ausgaben der Kassen. „Die Kostenauswirkungen als generellen Einwand gegen eine Anpassung des Festzugschlags anzuführen, widerspricht daher den gesetzlichen Vorgaben“, so das BMWi.

Nicht überzeugt ist Röslers Haus auch von der Argumentation des BMF, die Honorarerhöhung widerspreche den Interessen der Verbraucher. Diese seien bei der Berechnung bereits bedacht, indem die Rohertragssteigerungen der Apotheken abgezogen worden seien.

Nach dem Gesetz müsse auch den berechtigten Interessen der Tierärzte, Apotheken und des Großhandels Rechnung getragen werden. „Auswirkungen auf den Bundeszuschuss für den Sozialausgleich sind dagegen kein separat zu berücksichtigendes Kriterium“, so das BMWi.

 

 

Geradezu genervt reagiert das BMWi auf die Forderung aus dem BMF, Zahlen für die Berechnung der geplanten Honorarerhöhung vorzulegen. Die entsprechende Datenreihe sei bereits vorab übersandt worden, werde aber nochmals beigefügt, schreibt das BMWi. „Zur Erläuterung der Berechnungsmethodik verweise ich auf die Begründung des Referentenentwurfs sowie ergänzend auf das – ebenfalls bereits übersandte – Eckpunktepapier“, heißt es weiter.

Das BMWi hatte vom Statistischen Bundesamt eigens Zahlen aus der „Jahreserhebung Handel“ aufbereiten und für das Jahr 2011 fortschreiben lassen. Kritik an dem vorgelegten Zahlenmaterial war im Stellungnahmeverfahren allerdings auch von verschiedenen Bundesländern und Fachverbänden geäußert worden.

Röslers Haus will jetzt keine Zeit mehr verlieren. Mit einer Frist von nur zwei Tagen sollte das BMF bis vergangenen Freitag mitteilen, ob man dem Entwurf nun zustimmen werde. Sollte es weitere Einwände geben, hat das BMWi für heute ein Treffen auf Abteilungsleiterebene vorgeschlagen.

 

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