Betäubungsmittel

Rösler plant elektronische BTM-Belege

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Die aufwendige Dokumentation von Betäubungsmitteln könnte in den Apotheken bald einfacher werden. Mit dem „Gesetz zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes in der gesetzlichen Krankenversicherung“ will sich das Bundesgesundheitsministerium (BMG) ermächtigen lassen, das Verfahren der Meldung und der Empfangsbestätigung neu zu regeln. „Es kann dabei insbesondere deren Form, Inhalt und Aufbewahrung sowie eine elektronische Übermittlung regeln“, heißt es im Referentenentwurf.

Die Änderung der Vorschrift schaffe die notwendigen rechtlichen Voraussetzungen zur Einführung eines elektronischen Abgabebelegverfahrens, heißt es in der Begründung. „Dadurch soll ermöglicht werden, dass die Abgabemeldungen für Betäubungsmittel künftig neben dem bisherigen (rechtlich weiterhin möglichen) Papierbelegverfahren wahlweise auch auf elektronischen Datenträgern oder über das Internet beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte eingereicht werden können.“

Auch eine künftige elektronische Übermittlung der Empfangsbestätigungen zwischen Erwerber und Abgebendem der Betäubungsmittel soll rechtlich ermöglicht werden.

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